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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Artikel 809 Sind die Bemessungsgrundlagen für die Zollschuld von Waren zu berücksichtigen, bevor an diesen übliche Behandlungen im Sinne des Anhangs 72 durchgeführt wurden, so kann das Informationsblatt INF 8 gemäß Artikel 523 ausgestellt werden.