Unterabschnitt 8 Vereinfachte
Verfahren für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr oder in
Großbehältern A. Allgemeine Vorschriften für Beförderungen im
EisenbahnverkehrArtikel 412 Artikel 359 gilt nicht für Warenbeförderungen im
Eisenbahnverkehr.