Anhang 16 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen, wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von Posamentierwaren und anderem Zubehör wie Taschen, Markenzeichen, Abzeichen und dergleichen, Bügeln und anderes verkaufsfertiges Herrichten von Bekleidung, alle Kombinationen dieser Be- und Verarbeitungen.
