BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok
B. Vereinfachtes Anmeldeverfahren und AnschreibeverfahrenArtikel 276 Artikel 260 bis 267 sowie Artikel 270 gelten sinngemäß für Zollanmeldungen zu einem in diesem Unterabschnitt genannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung.