← Alle BMF-Richtlinien

Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anhang 11 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw. keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden Andere Waren als Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen (1) (2) (3) 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) 0202 Fleisch von Rindern, gefroren Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) 0205 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten, oder, im Falle von Schweinen, Schafen oder Ziegen, nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) ex 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, getrocknet Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von: Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, des KN-Codes ex 0407 oder Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, des KN-Codes ex 0408 oder Eigelb, anderes als getrocknet, des KN-Codes ex 0408 ex 1404 Baumwoll-Linters, gebleicht Herstellen aus roher Baumwolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen (1) (2) (3) ex 2009 Traubensäfte (einschließlich Traubenmost) nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Herstellen aus Traubenmost ex 2204 Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, für die Herstellung von Wermutwein Herstellen aus Wein und frischen Weintrauben   KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen (1) (2) (3) ex 2205 Wermutwein Herstellen aus Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, des KN-Codes 2204 ex 3401 Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen ex 3405 Filz und Vliesstoffe, mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten oder -pulver oder ähnlichen Zubereitungen getränkt oder überzogen Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen ex 3502 Eieralbumin, getrocknet Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von: Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, des KN-Codes ex 0407 oder Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, des KN-Codes ex 0408 oder Eiweiß anders als getrocknet, des KN-Codes ex 3502 ex 4203 Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr Stücken Leder oder rekonstituiertem Leder ex 4910 Kalender aller Art, aus Keramik, bedruckt, verziert Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist 6401 bis 6405 Schuhe Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen Zusammensetzungen bestehend aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, des KN-Codes 6406 ex 6911 bis ex 6913 Keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts-, Hygiene- oder Toilettengegenstände, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, verziert Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist ex 7117 Phantasieschmuck aus Keramik, verziert Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist ex 8473 30 10 und ex 8473 50 10 Als DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt. Ist die 45-vH-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat. ex 8482 Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art), montiert(2) Herstellen durch Wärmebehandlung, Schleifen und Polieren der Innen- und Außenringe sowie Montage ex 8501 Fotovoltaikmodule oder -paneele aus kristallinem Silicium Herstellen aus Vormaterialien jeder HS-Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware und der Position 8541. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8501 oder 8541 hergestellt, ist der Ursprung dieser Vormaterialien auch der Ursprung der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8501 oder 8541, die aus mehr als einem Ursprungsland stammen, hergestellt, ist der Ursprung des wertmäßig größten Anteils dieser Materialien auch der Ursprung der Ware. ex 8520 Magnetbandgeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben ex 8523 20 90 3,5"-Mikroplatten ohne Aufzeichnungen, auch formatiert, auch mit einem Analogsignal zur Prüfung der Oberflächenqualität der Platte Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage der Gehäuseteile) und Herstellung von: entweder der Magnetscheibe (einschließlich Polieren) oder des Gehäuseober- und -unterteils Falls weder die Magnetscheibe noch die Gehäuseober- und -unterteile in dem Land hergestellt wurden, in dem die Magnetplatte montiert wurde, haben die Magnetplatten den Ursprung des Landes, in dem die Bauteile mit dem höchstem Vomhundertsatz des Ab-Werk-Preises ihren Ursprung haben. Die Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage des Gehäuseober- und -unterteils) und Verpacken allein verleihen keine Ursprungseigenschaft ex 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben ex 8528 Fernsehempfangsgeräte (ausgenommen Videotuner, Videomonitoren und Videoprojektoren), auch in einem Gehäuse mit einem Rundfunkempfangsgerät, einem Tonaufzeichnungs- oder Wiedergabegerät kombiniert Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben ex 8541 Fotovoltaikzellen, -module oder -paneele aus kristallinem Silicium Herstellen aus Vormaterialien jeder HS-Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der Position 8541 hergestellt, ist der Ursprung dieser Vormaterialien auch der Ursprung der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8541, die die aus mehr als einem Ursprungsland stammen, hergestellt, ist der Ursprung des wertmäßig größten Anteils dieser Materialien auch der Ursprung der Ware. ex 8542 Integrierte Schaltungen Vorgang der Diffusion, bei dem die integrierten Schaltungen durch selektives Aufbringen eines geeigneten Dotierstoffs auf ein Halbleitersubstrat gebildet werden ex 8548 90 10 Als DRAMs (dynamische Schreib- Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt. Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat.   KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen (1) (2) (3) ex 9009 Fotokopierapparate, die mit optischem System oder nach dem Kontaktverfahren arbeiten Montage eines Fotokopierapparats zuzüglich der Herstellung von Kabelbaum, Trommel, Walzen, Seitenplatten, Walzenauflage, Schrauben und Muttern   KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen (1) (2) (3) ex 9113 Uhrarmbänder und Teile davon, aus Spinnstoffen Herstellen, bei dem der Gesamtwert der verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 9401 und ex 9403 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und andere Möbel, Teile davon; aus Keramik, verziert Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist ex 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Keramik, verziert Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist (1) Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so hat das betreffende Fleisch (Schlachtnebenerzeugnis) seinen Ursprung in dem Land, in dem die Tiere, von denen es stammt, die längste Zeit gemästet oder aufgezogen worden sind. (2) Der Begriff "montiert" umfasst auch die teilweise Montage, schließt jedoch Teile in zerlegtem Zustand aus.