Artikel 14f Der Antrag wird in folgenden Fällen nicht angenommen: a) Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Artikel 14c und 14d; b) der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verurteilt oder ein Insolvenzverfahren ist anhängig; c) der Antragsteller hat einen Vertreter in Zollangelegenheiten, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Vertreter wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Zollvorschriften verurteilt wurde; d) der Antrag wird innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf des AEO-Zertifikats gemäß Artikel 14v Absatz 4 gestellt.
