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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Anhang 10 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw. keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI KN-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen (1) (2) (3) ex 5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt: entschweißt, nicht carbonisiert Herstellen aus Schweißwolle, einschließlich Abfällen von Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet carbonisiert Herstellen aus entschweißter, nicht carbonisierter Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, carbonisiert Herstellen aus Abfällen von Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 5201 Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt, gebleicht Herstellen aus roher Baumwolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5501 bis 5507 Synthetische oder künstliche Spinnfasern: weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse gekrempelt oder gekämmt oder andere Herstellen aus chemischen Vormaterialien, aus Spinnmasse oder aus Abfällen des KN-Codes 5505 ex Kapitel 50 bis 55 Garne, Monofile und Nähgarne, andere als Papiergarne: bedruckt oder gefärbt Herstellen aus: natürlichen Fasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, Grège oder Abfällen von Seide, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, Kabeln aus Filamenten oder Abfällen aus Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Garnen oder Monofilen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1), wobei Zwirnen und Texturieren nicht als solche gelten und der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (einschl. des Garns) 48 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet. andere Herstellen aus natürlichen Fasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, Grège oder Abfällen von Seide, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, Kabeln aus Filamenten oder Abfällen aus Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet Gewebe, andere als Gewebe aus Papiergarnen: bedruckt oder gefärbt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) andere Herstellen aus Garnen 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen Herstellen aus Fasern 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: bedruckt oder gefärbt Herstellen aus Fasern oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Filzen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen(3) andere Herstellen aus Fasern 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: bedruckt oder gefärbt Herstellen aus Fasern oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Vliesstoffen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Vliesstoffen(3) andere Herstellen aus Fasern 5604 Fäden und Kordeln aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Spinnstoffgarne, Streifen und dergleichen der KN-Codes 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt: Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen andere Tränken, Bestreichen, Überziehen oder Umhüllen von Spinnstoffgarnen, Streifen und dergleichen, roh 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt Herstellen aus Fasern, aus Kokosgarnen, aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten oder aus synthetischen oder künstlichen Monofilen 5609 Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der KN-Codes 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Herstellen aus Fasern, aus Kokosgarnen, aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten oder aus künstlichen Monofilen 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet, noch beflockt, auch konfektioniert Herstellen aus Fasern Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien: Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive (KN-Code 5810) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet bedruckt oder gefärbt Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben, Filzen oder Vliesstoffen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) getränkt, bestrichen oder überzogen Herstellen aus rohen Geweben, Filzen oder Vliesstoffen andere Herstellen aus Garnen 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bugram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art Herstellen aus rohen Geweben 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose Herstellen aus Garnen 5903 Gewebe mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche des KN-Codes 5902 Herstellen aus rohen Geweben oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) 5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten Herstellen aus rohen Geweben, Filzen oder Vliesstoffen 5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen Herstellen aus rohen Geweben oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche des KN-Codes 5902 Herstellen aus Gewirken oder Gestricken, nicht roh, oder aus rohen Geweben 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen, gemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen Herstellen aus rohen Geweben oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt Herstellen aus Garnen 5909 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen Herstellen aus Garnen oder Fasern 5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt Herstellen aus Garnen oder Fasern 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59 der Kombinierten Nomenklatur: Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz Herstellen aus Garnen, aus Abfällen von Geweben oder aus Lumpen des KN-Codes 6310 andere Herstellen aus Garnen oder Fasern Kapitel 60 Gewirke und Gestricke: bedruckt oder gefärbt Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2) andere Herstellen aus Garnen Kapitel 61 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken die durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen hergestellt wurden Vollständiges Herstellen(4) andere Herstellen aus Garnen ex Kapitel 62 Bekleidung und Bekleidungszubehör, nicht gewirkt oder gestrickt, ausgenommen die Waren, für die unter den KN-Codes 6213 und 6214 besondere Regeln angeführt sind: fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen(4) unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6213 und 6214 Taschentücher und Ziertaschentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren: bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet andere Herstellen aus Garnen 6301 bis ex 6306 Decken; Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche; Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken); andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren des KN-Codes 9404; Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken; Planen; Markisen und Campingausrüstungen: aus Filzen oder Vliesstoffen: nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen(3) andere: aus Gewirken oder Gestricken: nicht bestickt Vollständiges Herstellen(4) bestickt Vollständiges Herstellen(4) oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet andere als aus Gewirken oder Gestricken: nicht bestickt Herstellen aus Garnen bestickt oder Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster, ausgenommen Klappfächer und starre Fächer, Fächergestelle und -griffe sowie Teile davon: Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher und Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher Herstellen aus Garnen andere Herstellen, bei dem der Gesamtwert der verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachung für den Einzelverkauf Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6309 Altkleider und andere Altwaren Sammeln und Verpacken für den Transport (1) Siehe Einleitende Bemerkung 7.1 in Anhang 9. (2) Um als eine ursprungsverleihende Be- oder Verarbeitung gelten zu können, muß neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen. (3) Siehe Einleitende Bemerkung 7.3 in Anhang 9. (4) Siehe Einleitende Bemerkung 7.2 in Anhang 9.