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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Kapitel 51-60 HS-Code Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5106 bis 5110 Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar Herstellen aus:(7) Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5111 bis 5113 Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar: in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 52 Baumwolle, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5204 bis 5207 Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle Herstellen aus(7) Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5208 bis 5212 Gewebe aus Baumwolle: in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5306 bis 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne Herstellen aus(7) Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5309 bis 5311 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen: in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5401 bis 5406 Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten Herstellen aus(7) Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5407 und 5408 Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5501 bis 5507 Synthetische oder künstliche Spinnfasern Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5508 bis 5511 Garne und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern Herstellen aus(7) Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5512 bis 5516 Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren, ausgenommen: Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: Nadelfilze Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch können Monofile aus Polypropylen der Position 5402, Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet andere Herstellen aus(7) natürlichen Fasern Spinnfasern aus Kasein oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt: Kautschukfäden und -kordeln mit einem Überzug aus Spinnstoffen Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen andere Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen aus Nadelfilz Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen Monofile aus Polypropylen der Position 5402, Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden aus anderem Filz Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse andere Herstellen aus(7) Kokos- oder Jutegarnen, Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, natürlichen Fasern oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenommen: in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen(7) andere Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5805 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (zB Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art Herstellen aus Garnen 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose: mit einem Anteil an textilen Vormaterialien von nicht mehr als 90 GHT Herstellen aus Garnen andere Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5904 Linoleum, auch zugeschnitten, Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten Herstellen aus Garnen(7) 5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen: mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunststoff oder anderem Material versehen Herstellen aus Garnen andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902: aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse andere Gewebe aus synthetischem Filamentgarn, mit einem Anteil an textilen Materialien von mehr als 90 GHT Herstellen aus chemischen Vormaterialien andere Herstellen aus Garnen 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt: Glühstrümpfe, getränkt Herstellen aus schlauchförmigen Gewirken für Glühstrümpfe andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5909 bis 5911 Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911 Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310 Gewebe, auch verfilzt, von der auf Papiermaschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, auch getränkt oder bestrichen, schlauchförmig oder endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder einfachem oder mehrfachem Schuss oder flach gewebt, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuss der Position 5911 Herstellen aus(7): Kokosgarnen, folgenden Vormaterialien: Garne aus Polytetrafluorethylen(8), Garne aus Polyamid, gezwirnt und bestrichen, getränkt oder überzogen mit Phenolharz, Garne aus aromatischem Polyamid, hergestellt durch Polykondensation von Metaphenylendiamin und Isophthalsäure, Monofile aus Polytetrafluorethylen(8), Garne aus synthetischen Spinnfasern aus Poly(p-Phenylenteraphthalamid), Garne aus Glasfasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern(8), Monofile aus Copolyester, aus einem Polyester, einem Terephthalsäureharz, 1,4-Cyclohexandiethanol und Isophthalsäure bestehend, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse andere Herstellen aus(7) Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Herstellen aus(7) natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse (1) Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt. (7) Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5. (8) Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papiermaschinen verwendeten Art beschränkt.