BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok
Artikel 181d Ist in einem internationalen Abkommen zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland die Anerkennung der im Ausfuhrland vorgenommenen Sicherheitskontrollen vorgesehen, so gelten die in diesem Abkommen festgelegten Bedingungen.