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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Anhang 38 Codes, die auf dem Einheitspapier zu verwenden sind(1)(2) (1) Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe "Ausfuhr", "Wiederausfuhr", "Einfuhr" und "Wiedereinfuhr" umfassen auch die Versendung, die Wiederversendung, das Verbringen und das Wiederverbringen. (2) Der Ausdruck "EFTA" bezeichnet in diesem Anhang nicht nur die Mitgliedstaaten der EFTA, sondern ebenso alle anderen Vertragsparteien der Übereinkommen "Gemeinsames Versandverfahren" und "Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr" mit Ausnahme der Gemeinschaft. [gilt ab 01.01.2006 oder nat. früher] Titel I Allgemeines Dieser Anhang enthält nur die besonderen Basisanforderungen für die Verwendung von Vordrucken in Papierform. Werden die Förmlichkeiten für das Versandverfahren im Wege des elektronischen Datenaustauschs erfüllt, so finden die Anmerkungen in diesem Anhang Anwendung, sofern in Anhang 37a bzw. 37c nichts anderes angegeben ist. Manchmal werden auch Vorgaben bezüglich der Art und Länge der Angaben gemacht. Die Codes für die Art der Angaben lauten wie folgt: a - alphabetisch n - numerisch an - alphanumerisch Die Zahl hinter dem Code zeigt die zulässige Länge der Angaben an. Gehen dieser Längenangabe zwei Punkte voraus, so bedeutet dies, dass keine festgegebene Länge vorgeschrieben ist, und so viele Zeichen wie angegeben verwendet werden können. Titel II Codes Feld Nr. 1: Anmeldung Erstes Unterfeld Folgende Codes (a2) sind zu verwenden: EX: im Rahmen des Warenverkehrs mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, mit Ausnahme der EFTA-Länder: zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten A und E der Tabelle in Anhang 37 Titel I Buchstabe B aufgeführten Zollverfahren, zur Zuweisung einer der in den Spalten C und D der Tabelle in Anhang 37 Titel I Buchstabe B aufgeführten zollrechtlichen Bestimmungen, zur Versendung von Nichtgemeinschaftswaren im Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten. IM: im Rahmen des Warenverkehrs mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, mit Ausnahme der EFTA-Länder: zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten H bis K der Tabelle in Anhang 37 Titel I Buchstabe B aufgeführten Zollverfahren, um Nichtgemeinschaftswaren im Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten in ein Zollverfahren zu überführen. EU: im Warenverkehr mit EFTA-Ländern: zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten A, E, und H bis K der Tabelle in Anhang 37 Titel I Buchstabe B aufgeführten Zollverfahren, zur Zuweisung einer der in den Spalten C und D der Tabelle in Anhang 37 Titel I Buchstabe B aufgeführten zollrechtlichen Bestimmungen. CO: für Gemeinschaftswaren, die während einer Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten besonderen Maßnahmen unterliegen, Überführung von Waren in ein Zolllagerverfahren vor der Ausfuhr mit dem Ziel der Erlangung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr oder in ein Herstellungsverfahren unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen vor der Ausfuhr und Zahlung von Ausfuhrerstattungen, für Gemeinschaftswaren im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie im Rahmen des Warenverkehrs zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Zweites Unterfeld Folgende Codes (a1) sind zu verwenden: A für eine herkömmliche Zollanmeldung (normales Verfahren, Artikel 62 Zollkodex) B für eine unvollständige Zollanmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a) Zollkodex) C für eine vereinfachte Zollanmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b) Zollkodex) D für die Abgabe einer herkömmlichen Zollanmeldung (gemäß Code A) bevor der Anmelder die Waren gestellen kann E für die Abgabe einer unvollständigen Zollanmeldung (gemäß Code B) bevor der Anmelder die Waren gestellen kann F für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung (gemäß Code C) bevor der Anmelder die Waren gestellen kann X für eine ergänzende Zollanmeldung im Rahmen eines unter B und E definierten vereinfachten Verfahrens Y für eine ergänzende Zollanmeldung im Rahmen eines unter C und F definierten vereinfachten Verfahrens Z für eine ergänzende Zollanmeldung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c) Zollkodex (Anschreibung der Waren in der Buchführung). Die Codes D, E und F dürfen nur im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 201 Absatz 2 verwendet werden, wenn die Zollbehörden zulassen, dass die Zollanmeldung abgegeben wird, bevor der Anmelder die Waren gestellen kann. Drittes Unterfeld Folgende Codes (an..5) sind zu verwenden: T1: Waren, die im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert werden sollen. T2: Waren, die gemäß Artikel 163 oder Artikel 165 des Zollkodex, außer im Falle des Artikels 340c Absatz 2, im internen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert werden sollen. T2F: Waren, die gemäß Artikel 340c Absatz 1 im internen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert werden sollen. T2SM: Waren, die gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 4/92 des Kooperationsausschusses EWG-San Marino vom 22. Dezember 1992 in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführt werden. T: Gemischte Sendungen gemäß Artikel 351. In diesem Fall ist der freie Raum hinter der Kurzbezeichnung "T" durchzustreichen. T2L: Versandpapier zum Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren. T2LF: Versandpapier zum Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Waren mit Bestimmung in oder Herkunft aus einem Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft, in dem die Richtlinie 77/388/EWG keine Anwendung findet. T2LSM: Versandpapier zum Nachweis des Status der Waren mit Bestimmung San Marino gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 4/92 des Kooperationsausschusses EWG-San Marino vom 22. Dezember 1992. Feld Nr. 2: Versender/Ausführer Wird eine Kennnummer verlangt, ist die EORI-Nummer anzugeben, die sich wie folgt zusammensetzt: Feld Inhalt Feldtyp Format Beispiele 1 Kennung des Mitgliedstaats, der die Nummer zuteilt (ISO-Alpha-2-Ländercode) Alphabetisch 2 a2 PL 2 Einzige Kennnummer in einem Mitgliedstaat Alphanumerisch 15 an..15 1234567890ABCDE Beispiel: "PL1234567890ABCDE" für einen polnischen Ausführer (Landescode: PL), dessen einzige EORI-Nummer "1234567890ABCDE ist." Ländercode: Die alphabetischen Gemeinschaftscodes für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden ISO-Alpha-2- Codes (a2), sofern sie mit den gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates (*) festgelegten Ländercodes vereinbar sind. (*) ABl. Nr. L 152 vom 16.06.2009 S. 23 Feld Nr. 8: Empfänger Wird eine Kennnummer verlangt, muss die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld 2 angegeben werden. Wird eine Kennnummer verlangt und enthält die Anmeldung die Einzelheiten einer summarischen Ausgangsanmeldung gemäß Anhang 30a, kann die eindeutige Drittlandskennnummer, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat, verwendet werden. Feld Nr. 14: Anmelder/Vertreter a) Zur Bezeichnung des Anmelders oder des Status seines Vertreters ist einer der folgenden Codes (n1) vor den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen: 1 Anmelder 2 Vertreter (direkte Vertretung im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 erster Gedankenstrich des Zollkodex) 3 Vertreter (indirekte Vertretung im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Zollkodex) Wird dieser Code auf Papier ausgedruckt, so ist er in eckige Klammern zu setzen ([1], [2] oder [3]). b) Wird eine Kennnummer verlangt, muss die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld Nr. 2 angegeben werden. Feld Nr. 15a: Code für das Versendungsland/Ausfuhrland Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 17a: Code für das Bestimmungsland Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 17b: Code für die Bestimmungsregion Die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Codes sind zu verwenden. Feld Nr. 18: Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels beim Abgang Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 19: Container (Ctr) Folgende Codes (n1) sind zu verwenden: 0 - Nicht in Containern beförderte Waren 1 - In Containern beförderte Waren Feld Nr. 20: Lieferbedingungen Der nachstehenden Tabelle sind die Codes und Angaben zu entnehmen, die gegebenenfalls in den ersten beiden Unterfeldern dieses Feldes einzutragen sind: Erstes Teilfeld Bedeutung Zweites Teilfeld Incoterms-Code Incoterms - ICC/ECE Anzugebender Ort Im Allgemeinen für Straßen- und Schienenverkehr geltender Code DAF (Incoterms 2000) Frei Grenze vereinbarter Ort Codes für alle Beförderungsarten EXW (Incoterms 2010) Ab Werk vereinbarter Ort FCA (Incoterms 2010) Frei Frachtführer vereinbarter Ort CPT (Incoterms 2010) Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort CIP (Incoterms 2010) Fracht und Versicherung bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort DAT (Incoterms 2010) Geliefert Terminal vereinbarter Terminal am Hafen oder Bestimmungsort DAP (Incoterms 2010) Geliefert benannter Ort vereinbarter Bestimmungsort DDP (Incoterms 2010) Geliefert verzollt vereinbarter Bestimmungsort DDU (Incoterms 2010) Geliefert unverzollt vereinbarter Bestimmungsort Im Allgemeinen für die Beförderung auf See und auf Binnenwasserwegen geltende Codes FAS (Incoterms 2010) Frei längsseits Schiff vereinbarter Verladehafen FOB (Incoterms 2010) Frei an Bord vereinbarter Verladehafen CFR (Incoterms 2010) Kosten und Fracht vereinbarter Bestimmungshafen CIF (Incoterms 2010) Kosten, Versicherung und Fracht (CAF) vereinbarter Bestimmungshafen DES (Incoterms 2000) Geliefert ab Schiff vereinbarter Bestimmungshafen DEQ (Incoterms 2000) Geliefert ab Kai vereinbarter Bestimmungshafen XXX Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben genaue Angabe der im Vertrag enthaltenen Bedingungen Im dritten Unterfeld können die Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben in folgender codierter Form verlangen (n1): 1 - Ort liegt in dem betreffenden Mitgliedstaat 2 - Ort liegt in einem anderen Mitgliedstaat 3 - Andere (Ort liegt außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft) Feld Nr. 21: Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 22: Rechnungswährung Die Rechnungswährung wird mit dem ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217 für die Darstellung von Währungen) angegeben. Feld Nr. 24: Art des Geschäfts Die Mitgliedstaaten, die diese Angabe verlangen, müssen die einstelligen Codes in Spalte A der in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission (*) genannten Liste verwenden und diese Ziffer im linken Teil des Feldes eintragen. Sie können gegebenenfalls vorsehen, dass im rechten Teil des Feldes eine zweite Ziffer aus Spalte B der genannten Liste einzutragen ist. (*) ABl. Nr. L 37 vom 10.02.2010 S. 1 Spalte A Spalte B 1 Geschäfte mit Eigentumsübergang (tatsächlich oder beabsichtigt) und mit Gegenleistung (finanziell oder anderweitig) (ausgenommen die unter den Codes 2, 7 und 8 zu erfassenden Geschäfte)(1)(2)(3) 1 Endgültiger Kauf/Verkauf(2) 2 Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte 3 Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel) 4 Verkauf an ausländische Reisende für deren persönlichen Bedarf 5 Finanzierungsleasing (Mietkauf)(3) 2 Rücksendung von Waren, die bereits unter Code 1 erfasst wurden(4) Ersatzlieferungen ohne Entgelt(4) 1 Rücksendung von Waren 2 Ersatz für zurückgesandte Waren 3 Ersatz (zB wegen Garantie) für nicht zurückgesandte Waren 3 Geschäfte (nicht vorübergehender Art) mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung (finanziell oder anderweitig) 1 Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Gemeinschaft ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen 2 Andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen 3 Andere Hilfslieferungen (private, nicht öffentliche Organisationen) 4 Sonstige Geschäfte 4 Warensendung zur Lohnveredelung(5) oder Reparatur(6) (ausgenommen die unter Code 7 zu erfassenden Warensendungen) 1 Lohnveredelung 2 Reparatur und Wartung gegen Entgelt 3 Reparatur und Wartung ohne Entgelt 5 Warensendung nach Lohnveredelung(5) oder Reparatur(6) (ausgenommen die unter Code 7 zu erfassenden Warensendungen) 1 Lohnveredelung 2 Reparatur und Wartung gegen Entgelt 3 Reparatur und Wartung ohne Entgelt 6 Geschäfte ohne Eigentumsübergang, und zwar Miete, Leihe, Operate Leasing(7) sonstige vorübergehende Verwendung(8) außer Lohnveredelungs- und Reparaturvorgängen (Lieferung und Rücksendung) 1 Miete, Leihe, Operate Leasing 2 Sonstige vorübergehende Verwendung 7 Warensendung im Rahmen gemeinsamer Verteidigungsprogramme oder anderer gemeinsamer zwischenstaatlicher Programme (zB Airbus) 8 Lieferung von Baumaterial und Ausrüstungen im Rahmen von Bau- und Anlagebauarbeiten als Teil eines Generalvertrages(9) 9 Sonstige Geschäfte (1) Hier werden die meisten der Ausfuhren und Einfuhren erfasst, nämlich die Geschäfte, bei denen: - das Eigentum zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden wechselt und - eine Zahlung oder Sachleistung (Tauschhandel) erfolgt oder erfolgen wird. Dies gilt auch für Bewegungen von Waren zwischen Einheiten eines Unternehmens bzw. der gleichen Unternehmensgruppe oder an/von Verteilungszentren, es sei denn, für diese Warensendungen erfolgt keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung (in diesem Fall wäre das Geschäft unter Code 3 zu erfassen). (2) Einschließlich Ersatzlieferungen von Ersatzteilen oder anderen Waren gegen Entgelt. (3) Einschließlich Finanzierungsleasing (Mietkauf): Die Leasingzahlungen sind so berechnet, dass sie den ganzen oder fast den ganzen Warenwert abdecken. Die Vorteile und Risiken des Eigentums gehen auf den Leasing-Nehmer über. Bei Vertragsende wird der Leasing-Nehmer auch rechtlich Eigentümer. (4) Rücksendung und Ersatzlieferungen von Waren, die ursprünglich unter Code 3 bis 9 der Spalte A registriert wurden, sind unter dem entsprechenden Code zu erfassen. (5) Unter den Codes 4 und 5 der Spalte A werden Lohnveredelungsverkehre, unter oder nicht unter zollamtlicher Überwachung, erfasst. Die vom Veredeler für eigene Rechnung vorgenommene Veredelung ist nicht unter diesen Codes zu erfassen, sondern unter Code 1 der Spalte A. (6) Reparatur einer Ware führt zur Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Funktion. Damit kann auch ein gewisser Umbau oder eine Verbesserung verbunden sein. (7) Operate Leasing: alle Leasing-Verträge, die nicht Finanzierungsleasing sind (siehe Fußnote 3). (8) Hier sind alle zur Wiedereinfuhr/Wiederausfuhr ohne Eigentumsübertragung ausgeführten/eingeführten Waren zu erfassen. (9) Unter Code 8 der Spalte A sind nur jene Geschäfte zu erfassen, bei denen keine einzelnen Lieferungen in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Arbeiten erfasst. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Geschäfte unter Code 1 zu erfassen. Feld Nr. 25: Verkehrszweig an der Grenze Zu verwenden sind folgende Codes (n1): Code Bezeichnung 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Beförderung auf der Straße 4 Beförderung auf dem Luftweg 5 Postsendungen 7 Festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb Feld Nr. 26: Inländischer Verkehrszweig Zu verwenden sind die für Feld Nr. 25 festgelegten Codes. Feld Nr. 29: Ausgangs-/Eingangszollstelle Die zu verwendenden Codes (an8) setzen sich wie folgt zusammen: Die ersten beiden Zeichen (a2) dienen der Kennzeichnung des Landes und entsprechen den in Feld 2 zu verwendenden Ländercodes. Die nächsten sechs Zeichen (an6) stehen für die betreffende Zollstelle in diesem Land. Hierfür wird folgende Struktur empfohlen: Die ersten drei Zeichen (a3) stehen für den UN/LOCODE gefolgt von einer dreistelligen alphanumerischen Unterteilung (an3) für nationale Zwecke. Wenn diese Unterteilung nicht verwendet wird, sollte dies durch "000" gekennzeichnet werden. Beispiel: BEBRU000: BE = ISO 3166 für Belgien, BRU = UN/LOCODE für die Stadt Brüssel, 000 für die nicht genutzte Unterteilung. Feld Nr. 31: Packstücke und Warenbezeichnung; Zeichen und Nummern - Containernummer(n) - Anzahl und Art Art der Packstücke Folgende Codes sind zu verwenden: (UN/ECE-Empfehlung Nr. 21/Rev. 8.1 vom 12. Juli 2010) VERPACKUNGSCODES Aerosol (Sprüh- oder Spraydose) AE Ampulle, geschützt AP Ampulle, ungeschützt AM Balken GI Balken, im Bündel/Bund GZ Ball AL Ballen, gepresst BL Ballen, nicht gepresst BN Ballon, geschützt BP Ballon, ungeschützt BF Bandspule SO Barren IN Barren, im Bündel/Bund IZ Becher CU Behälter BI Behältnis, eingeschweißt in Kunststoff MW Behältnis, Glas GR Behältnis, Holz AD Behältnis, Holzfaser AB Behältnis, Kunststoff PR Behältnis, Metall MR Behältnis, Papier AC Beutel, flexibel FX Beutel, gewebter Kunststoff 5H Beutel, gewebter Kunststoff, ohne Innenfutter/Auskleidung XA Beutel, gewebter Kunststoff, undurchlässig XB Beutel, gewebter Kunststoff, wasserresistent XC Beutel, groß ZB Beutel, klein SH Beutel, Kunststoff EC Beutel, Kunststofffilm XD Beutel, Massengut 43 Beutel, mehrlagig, Tüte MB Beutel, Papier 5M Beutel, Papier, mehrlagig XJ Beutel, Papier, mehrwandig, wasserresistent XK Beutel, Polybag 44 Beutel, Tasche PO Beutel, Textil 5L Beutel, Textil, ohne Innenfutter/Auskleidung XF Beutel, Textil, undurchlässig XG Beutel, Textil, wasserresistent XH Beutel, Tragetasche TT Beutel, Tüte BG Bierkasten CB Bigbag JB Blech SM Block OK Bohle PN Bohlen, im Bündel/Bund PZ Bottich, mit Deckel TL Bottich, Wanne, Kübel, Zuber, Bütte, Fass TB Boxpalette PB Brett BD Bretter, im Bündel/Bund BY Bund BH Bündel (,Bundle') BE Bündel (,Truss') TS Bündel, Holz 8C Container, Außen- OU Container, flexibel 1F Container, Gallone GL Container, Metall ME Container, nicht anders als Beförderungsausrüstung angegeben CN Deckelkorb HR Dose, rechteckig CA Dose, zylindrisch CX Eimer BJ Einheit UN Einmachglas JR Einzelabpackung ZZ Fahrzeug VN Fass (,Barrel') BA Fass (,Butt') BU Fass (,Cask') CK Fass (,Firkin') FI Fass (,Keg') KG Fass (,Vat') VA Fass, Holz 2C Fass, Holz, abnehmbares Oberteil QJ Fass, Holz, Spundart QH Fass, Trommel, Aluminium 1B Fass, Trommel, Aluminium, abnehmbares Oberteil QD Fass, Trommel, Aluminium, nicht abnehmbares Oberteil QC Fass, Trommel, Eisen DI Fass, Trommel, Holz 1W Fass, Trommel, Holzfaser 1G Fass, Trommel, Kunststoff IH Fass, Trommel, Kunststoff, abnehmbares Oberteil QG Fass, Trommel, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil QF Fass, Trommel, Sperrholz 1D Fass, Trommel, Stahl 1A Fass, Trommel, Stahl, abnehmbares Oberteil QB Fass, Trommel, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil QA Feldkiste FO Filmpack FP Flasche, geschützt, bauchig BV Flasche, geschützt, zylindrisch BQ Flasche, ungeschützt, bauchig BS Flasche, ungeschützt, zylindrisch BO Flaschenkasten/Flaschengestell BC Flexibag FB Flexitank FE Garnitur SX Gasflasche GB Gepäck LE Gestell RK Gestell, Garderobenstange RJ Glasballon, geschützt DP Glasballon, ungeschützt DJ Glaskolben FL Glasröhrchen VI Gurt B4 Haken HN Halbschale AI Handkoffer SU Haspel, Spule RL Henkelkrug PH Hülle, Deckel, Überzug CV Hülle, Stahl SV Hülse SY Jutesack JT Käfig CG Käfig, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP) DG Käfig, Rolle CW Kanister CI Kanister, Kunststoff 3H Kanister, Kunststoff, abnehmbares Oberteil QN Kanister, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil QM Kanister, rechteckig JC Kanister, Stahl 3A Kanister, Stahl, abnehmbares Oberteil QL Kanister, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil QK Kanister, zylindrisch JY Kanne, mit Henkel und Ausguss CD Kapsel/Patrone AV Karton CT Kasten BX Kasten, Aluminium 4B Kasten, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP), Eurobox DH Kasten, für Flüssigkeiten BW Kasten, Holz, Naturholz, gewöhnliches QP Kasten, Holz, Naturholz, mit undurchlässigen Wänden QQ Kasten, Holzfaserplatten 4G Kasten, Kunststoff 4H Kasten, Kunststoff, ausdehnungsfähig QR Kasten, Kunststoff, fest QS Kasten, Naturholz 4C Kasten, Sperrholz 4D Kasten, Stahl 4A Kasten, wiederverwendbares Holz 4F Kegel AJ Kiste (,Case, car') 7A Kiste (,Case') CS Kiste (,Chest') CH Kiste, Display, Karton IB Kiste, Holz 7B Kiste, isothermisch EI Kiste, Massengut, Holz DM Kiste, Massengut, Karton DK Kiste, Massengut, Kunststoff DL Kiste, mehrlagig, Holz DB Kiste, mehrlagig, Karton DC Kiste, mehrlagig, Kunststoff DA Kiste, Metall MA Kiste, mit Palette ED Kiste, mit Palette, Holz EE Kiste, mit Palette, Karton EF Kiste, mit Palette, Kunststoff EG Kiste, mit Palette, Metall EH Kiste, Stahl SS Koffer TR Konservendose TN Korb BK Korb, mit Henkel, Holz HB Korb, mit Henkel, Karton HC Korb, mit Henkel, Kunststoff HA Körbchen PJ Korbflasche WB Korbflasche, geschützt CP Korbflasche, ungeschützt CO Krug JG Kübel PL Kufenbrett SL Lattenkiste CR Lebensmittelbehälter FT Los LT Magazinwagen FW Massengut, fest, feine Teilchen (,Pulver') VY Massengut, fest, große Teilchen (,Knollen') VO Massengut, fest, körnige Teilchen (,Körner') VR Massengut, flüssig VL Massengut, Flüssiggas (bei anormaler Temperatur/anormalem Druck) VQ Massengut, Gas (bei 1 031 mbar und 15 °C) VG Massengut, Metallschrott VS Massengutbehälter, mittelgroß WA Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium WD Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa WH Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, Flüssigkeit WL Massengutbehälter, mittelgroß, flexibel ZU Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet WP Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet, mit Umhüllung WR Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, mit Umhüllung WQ Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, ohne Umhüllung WN Massengutbehälter, mittelgroß, Holzfaser ZT Massengutbehälter, mittelgroß, Kunststofffolie WS Massengutbehälter, mittelgroß, Metall WF Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, beaufschlagt mit > 10 kPa WJ Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, Flüssigkeit WM Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, kein Stahl ZV Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz ZW Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz, mit Auskleidung WU Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig ZA Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig, wasserresistent ZC Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz ZX Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz, mit Auskleidung WY Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl WC Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa WG Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, Flüssigkeit WK Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff AA Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Flüssigkeiten ZK Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, mit Druck beaufschlagt ZH Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Feststoffe ZF Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Flüssigkeiten ZJ Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, mit Druck beaufschlagt ZG Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Feststoffe ZD Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet WV Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet und Umhüllung WX Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, mit äußerer Umhüllung WT Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, mit Umhüllung WW Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial ZS Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Flüssigkeiten ZR Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, mit Druck beaufschlagt ZP Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Feststoffe ZM Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Flüssigkeiten ZQ Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, mit Druck beaufschlagt ZN Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Feststoffe PLN Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz ZY Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz, mit Auskleidung WZ Matte MT Milchkanne CC Milchkasten MC Netz NT Netz, schlauchförmig, Kunststoff NU Netz, schlauchförmig, Textil NV Nicht verfügbar NA Nicht verpackt oder nicht abgepackt NE Nicht verpackt oder nicht abgepackt, eine Einheit NF Nicht verpackt oder nicht abgepackt, mehrere Einheiten NG Obst-/Gemüsekiste (,Lug') LU Obststeige FC Oktabin OT Ohne Käfig UC Oxhoft HG Päckchen PA Packung, Display, Holz IA Packung, Display, Kunststoff IC Packung, Display, Metall ID Packung, Karton, mit Greiflöchern für Flaschen IK Packung, Papierumhüllung IG Packung, Präsentation IE Packung, Schlauch IF Packung/Packstück PK Paket PC Palette PX Palette, 100 cm × 110 cm AH Palette, AS 4068-1993 OD Palette, CHEP 100 cm x 120 cm OC Palette, CHEP 40 cm x 60 cm OA Palette, CHEP 80 cm x 120 cm OB Palette, eingeschweißt AG Palette, Holz 8A Palette, ISO T11 OE Palette, modular, Manschette 80 cm × 100 cm PD Palette, modular, Manschette 80 cm × 120 cm PE Palette, modular, Manschette 80 cm × 60 cm AF Palette, Triwall TW Patrone CQ Pfanne P2 Platte (,Plate') PG Platte (,Slab') SB Platten, im Bündel/Bund PY Plattform, Gewicht oder Abmessungen nicht angegeben OF Quetschtube TD Rahmen FR Reifen TE Ring RG Rohr (,Pipe') PI Rohr (,Tube') TU Rohre, im Bündel/Bund (,Pipes, in bundle/bunch/truss') PV Rohre, im Bündel/Bund (,Planks, in bundle/bunch/truss') TZ Rolle RO Rotnetz RT Sack SA Sack, Jute GY Sack, mehrlagig MS Sarg CJ Satz KI Schachtel NS Schale BM Schrumpfverpackt SW Seekiste SE Segeltuch CZ Spender DN Spindel SD Spule BB Spule (,Coil') CL Stab BR Stab, Stange RD Stäbe, im Bündel/Bund (,Bars, in bundle/bunch/truss') BZ Stäbe, Stangen, im Bündel/Bund (,Rods, in bundle/bunch/truss') RZ Stamm LG Stämme, im Bündel/Bund LZ Steige (crate, framed) FD Steige (crate, shallow) SC Steige, Holz 8B Streichholzschachtel MX Stück PP Stufe, Etage TI Tablett T1 Tafel, Bogen, Platte ST Tafel, Bogen, Platte, eingeschweißt in Kunststoff SP Tafel, Bögen, Platten, im Bündel/Bund SZ Tank, rechteckig TK Tank, zylindrisch TY Tankbehälter, allgemein TG Teekiste TC Tiertransportbox PF Tonne TO Topf PT Trägerpappe CM Transporthilfe SI Tray, mit waagerecht gestapelten flachen Artikeln GU Tray, starr, mit Deckel stapelbar (CEN TS 14482:2002) IL Tray-Packung (Trog, Tablett, Schale, Mulde) PU Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Holz DT Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Karton DV Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Kunststoff DS Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Polystyrol DU Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Holz DX Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Karton DY Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Kunststoff DW Trommel, Fass DR Truhe CF Tube, mit Düse TV Umschlag EN Umzugskasten LV Vakuumverpackt VP Vanpack VK Verschlag SK Weidenkorb CE Wickel BT Zerstäuber AT Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter 6P Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter im Weidenkorb YV Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumkiste YR Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumtrommel YQ Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in dehnungsfähigem Kunststoffgebinde YY Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in festem Kunststoffgebinde YZ Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfaserkiste YX Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfasertrommel YW Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzkiste YS Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Sperrholzkiste YT Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahlkiste YP Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahltrommel YN Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter 6H Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumkiste YD Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumtrommel YC Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in fester Kunststoffkiste YM Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfaserkiste YK Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfasertrommel YJ Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzkiste YF Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Kunststofftrommel YL Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholzkiste YH Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholztrommel YG Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahlkiste YB Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahltrommel YA Zylinder CY Feld Nr. 33: Warennummer Erstes Unterfeld (8 Ziffern) Entsprechend den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen. Wird der Vordruck für ein gemeinschaftliches Versandverfahren verwendet, so ist in dieses Unterfeld mindestens der sechsstellige Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren einzutragen. Es ist jedoch nach Maßgabe der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen, wenn eine Gemeinschaftsbestimmung dies vorschreibt. Zweites Unterfeld (2 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (zwei Ziffern betreffend die Anwendung besonderer Gemeinschaftsmaßnahmen zur Erfüllung der Förmlichkeiten am Bestimmungsort). Drittes Unterfeld (4 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (erster Zusatzcode). Viertes Unterfeld (4 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (zweiter Zusatzcode). Fünftes Unterfeld (4 Zeichen) Codes von den betreffenden Mitgliedstaaten festzulegen. Feld Nr. 34a: Code für das Ursprungsland Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 34b: Code für die Ursprungs-/Herstellungsregion Von den Mitgliedstaaten festzulegen. Feld Nr. 36: Präferenz Bei den in diesem Feld einzutragenden Codes handelt es sich um dreistellige Codes bestehend aus einer unter Nummer 1 erläuterten Ziffer und einer unter Nummer 2 erläuterten zweistelligen Zahl. Folgende Codes sind zu verwenden: 1. Die erste Ziffer des Codes 1 - zolltarifliche Maßnahme "erga omnes" 2 - Allgemeines Präferenzsystem (APS) 3 - andere als die unter Code 2 fallenden Zollpräferenzen 4 - Abgabenerhebung in Anwendung der von der Europäischen Union geschlossenen Zollunionsabkommen. 2. Die beiden folgenden Ziffern des Codes 00 - Keiner der nachstehenden Fälle 10 - Zollaussetzung 15 - Zollaussetzung mit besonderer Verwendung 18 - Zollaussetzung mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 19 - zeitweilige Aussetzung der Zölle für mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eingeführte Waren 20 - Zollkontingent(*) 23 - Zollkontingent mit besonderer Verwendung(*) 25 - Zollkontingent mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware(*) 28 - Zollkontingent nach passiver Veredelung(*) 40 - besondere Verwendung aufgrund des gemeinsamen Zolltarifs 50 - Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware. (*) In den Fällen, in denen das beantragte Zollkontingent erschöpft ist, können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Antrag für die Durchführung jeder anderen bestehenden Präferenz gilt. Feld Nr. 37: Verfahren A. Erstes Unterfeld In diesem Feld ist ein vierstelliger Code einzutragen, der aus einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des angemeldeten Verfahrens und aus einem weiteren zweistelligen Element zur Bezeichnung des vorangegangenen Verfahrens besteht. Die Liste der zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Als vorangegangenes Verfahren gilt das Verfahren, in dem sich die Waren befanden, bevor sie in das beantragte Verfahren übergeführt wurden. Falls das vorangegangene Verfahren ein Lagerverfahren oder ein Verfahren der vorübergehenden Verwendung war oder die Ware aus einer Freizone kommt, ist der entsprechende Code nur zu verwenden, wenn die betreffende Ware nicht vorher zu einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung übergeführt wurde (aktiver Veredelungsverkehr, passiver Veredelungsverkehr, Umwandlungsverkehr). Beispiel: Wiederausfuhr von Waren, die zum aktiven Veredelungsverkehr (Nichterhebungsverfahren) und danach in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden: Code 3151 (und nicht 3171) (erster Vorgang: 5100; zweiter Vorgang: 7151; Wiederausfuhr: 3151). Desgleichen gilt die Überführung von Waren in eines der vorgenannten Nichterhebungsverfahren bei der Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor vorübergehend ausgeführt worden waren, als einfache Einfuhr im Rahmen dieses Verfahrens. Die Wiedereinfuhr wird erst erfasst, wenn die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Beispiel: Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, die im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs ausgeführt und bei der Wiedereinfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt worden waren: Code 6121 (und nicht 6171) (erster Vorgang = vorübergehende Ausfuhr zur passiven Veredelung = 2100; zweiter Vorgang = Überführung in das Zolllagerverfahren = 7121; dritter Vorgang = Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr = 6121). Die in der folgenden Auflistung mit dem Buchstaben (a) versehenen Codes können nicht als erstes Element des Verfahrenscodes verwendet werden, sondern weisen lediglich auf ein vorangegangenes Verfahren hin. Beispiel: 4054 = Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Waren, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zur aktiven Veredelung im Nichterhebungsverfahren abgefertigt worden sind. Liste der Verfahren mit Codes Je zwei dieser Grundelemente müssen zusammengestellt werden, um einen vierstelligen Code zu ergeben. 00 Dieser Code zeigt an, dass kein vorangegangenes Verfahren vorliegt (a). 01 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (ABl. Nr. L 145 vom 13.06.1977 S. 1) anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. Beispiel: Drittlandswaren, die in Frankreich in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt und zu ihrem Bestimmungsort auf den Kanalinseln weiterbefördert werden. 02 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur Durchführung eines aktiven Veredelungsverkehrs (Verfahren der Zollrückvergütung). Erläuterung: Aktive Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) gemäß Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe b) Zollkodex. 07 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren. Erläuterung: Dieser Code wird in den Fällen verwendet, in denen die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, ohne dass die MwSt oder ggf. fällige Verbrauchsteuern entrichtet wurden. Beispiele: Eingeführte Maschinen werden in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, aber die MwSt wird nicht entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der MwSt aufbewahrt werden. Eingeführte Zigaretten werden in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, aber die MwSt und die Verbrauchsteuern werden nicht entrichtet. Die Waren werden in einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht unter Aussetzung der MwSt und der Verbrauchsteuern aufbewahrt. 10 Endgültige Ausfuhr. Beispiel: Normale Ausfuhr von Gemeinschaftswaren in ein Drittland, aber auch Ausfuhr von Gemeinschaftswaren in Teile des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Richtlinie 77/388/EWG (ABl. Nr. L 145 vom 13.06.1977 S. 1) keine Anwendung findet. 11 Ausfuhr von im Rahmen einer aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) aus Ersatzwaren hervorgegangenen Veredelungserzeugnissen vor Überführung der Einfuhrwaren in das Verfahren. Erläuterung: Vorzeitige Ausfuhr (EX-IM) gemäß Artikel 115 Absatz 1 Buchstabe b) Zollkodex. Beispiel: Zigaretten, die aus Tabakblättern mit Ursprung in der Gemeinschaft hergestellt wurden, werden ausgeführt, bevor Tabakblätter aus Drittländern in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführt werden. 21 Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung. Erläuterung: Verfahren der passiven Veredelung im Rahmen der Artikel 145 bis 160 Zollkodex, siehe auch Code 22. 22 Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken. Beispiel: Gleichzeitige Anwendung der passiven Veredelung und des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für Textilerzeugnisse (Verordnung des Rates (EG) Nr. 3036/94). 23 Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand Beispiel: Vorübergehende Ausfuhr von Waren wie Ausstellungsgut, Muster, Berufsausrüstungen, usw. 31 Wiederausfuhr Erläuterung: Wiederausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren im Anschluss an ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (Nichterhebungsverfahren). Beispiel: Waren, die zu einem Zolllagerverfahren angemeldet wurden und anschließend zur Wiederausfuhr angemeldet werden. 40 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung. Beispiel: Drittlandswaren, für die die Zölle und die MwSt entrichtet werden. 41 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Waren im Verfahren der aktiven Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren). Beispiel: Aktive Veredelung mit Entrichtung der Zölle und der nationalen Abgaben bei der Einfuhr. 42 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung. Erläuterung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und gegebenenfalls die Verbrauchsteueraussetzung werden gewährt, da auf die Einfuhr eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat folgt. In diesem Fall sind die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten. Für dieses Verfahren müssen die betreffenden Personen die Voraussetzungen gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG und gegebenenfalls die Voraussetzungen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG erfüllen. Beispiel 1: Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr unter Inanspruchnahme der Dienste eines steuerlichen Vertreters. Beispiel 2: Aus einem Drittland eingeführte verbrauchssteuerpflichtige Waren, die in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt und mehrwertsteuerbefreiend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Auf die Überführung in den zoll- und steuerrechtlichen Verkehr folgt unmittelbar eine von einem registrierten Versender gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG veranlasste Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr. 43 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen von besonderen Maßnahmen für die Erhebung eines Betrags während der Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Beispiel: Überführung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr während einer besonderen Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten, in der ein besonderes Zollverfahren oder besondere Maßnahmen zwischen den neuen Mitgliedstaaten und dem Rest der Gemeinschaft gelten, wie seinerzeit für ES und PT. 45 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren. Erläuterung: Befreiung von der MwSt oder von den Verbrauchsteuern durch Überführung der Waren in ein Steuerlagerverfahren. Beispiele: Aus einem Drittland eingeführte Zigaretten werden in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt und die MwSt wird entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuer aufbewahrt werden. Aus einem Drittland eingeführte Zigaretten werden in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt und die Verbrauchsteuern werden entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der MwSt aufbewahrt werden. 48 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzwaren im Rahmen der passiven Veredlung vor Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr. Erläuterung: Standardaustauschverfahren (IM-EX), vorzeitige Einfuhr gemäß Artikel 154 Absatz 4 Zollkodex. 49 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. Erläuterung: Einfuhr mit Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr von Waren aus Teilen der EU, in denen die Sechste MwSt-Richtlinie keine Anwendung findet. Die Verwendung des Einheitspapiers ist in Artikel 206 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 geregelt. Beispiele: Waren aus Martinique, die in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Waren aus Andorra, die in Deutschland in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. 51 Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren). Erläuterung: Aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren) gemäß Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 Buchstabe a) des Zollkodex. 53 Einfuhr zwecks Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung. Beispiel: Vorübergehende Verwendung etwa zu Ausstellungszwecken. 54 Aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen) (a). Erläuterung: Dieser Code dient der Erfassung in den Statistiken über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Beispiel: Eine Drittlandsware wird in Belgien zum Verfahren der aktiven Veredelung angemeldet (5100). Im Anschluss an die Veredelung wird sie nach Deutschland weiterversandt, um dort in den freien Verkehr (4054) übergeführt bzw. einer weiteren Veredelung unterzogen zu werden (5154). 61 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung. 63 Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung. Erläuterung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und gegebenenfalls die Verbrauchsteueraussetzung werden gewährt, da auf die Wiedereinfuhr eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat folgt. In diesem Fall sind die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten. Für dieses Verfahren müssen die betreffenden Personen die Voraussetzungen gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG und gegebenenfalls die Voraussetzungen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG erfüllen. Beispiel 1: Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung oder vorübergehender Verwendung, wobei eine etwaige MwSt-Schuld beim steuerlichen Vertreter erhoben wird. Beispiel 2: Nach passiver Veredelung wiedereingeführte und in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführte verbrauchssteuerpflichtige Waren, die mehrwertsteuerbefreiend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Auf die Überführung in den zoll- und steuerrechtlichen Verkehr folgt unmittelbar eine von einem registrierten Versender gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG veranlasste Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Wiedereinfuhr. 68 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und teilweise steuerrechtlich freien Verkehr und Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren. Beispiel: Weiterverarbeitete alkoholische Getränke, die wiedereingeführt und in ein Verbrauchsteuerlager übergeführt werden. 71 Überführung in das Zolllagerverfahren. Erläuterung: Überführung in das Zolllagerverfahren. Hierdurch wird in keiner Weise der gleichzeitigen Überführung in ein Verbrauchsteuer- oder Mwst-Lager vorgegriffen. 76 Überführung in das Zolllagerverfahren vor der Ausfuhr mit dem Ziel der Erlangung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr. Beispiel: Entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern, das vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren überführt wird (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung bei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren übergeführtem entbeintem Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern (*)) (*) ABl. Nr. L 329 vom 25.11.2006 S. 7. 77 Herstellung von Waren unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen (gemäß Artikel 4 Nummern 13 und 14 des Zollkodex) vor der Ausfuhr und der Zahlung von Ausfuhrerstattungen. Beispiel: Unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen vor der Ausfuhr hergestellte Rindfleischkonserven (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1731/2006 der Kommission vom 23. November 2006 über besondere Durchführungsbestimmungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter Rindfleischkonserven (**) (**) ABl. Nr. L 325 vom 24.11.2006 S. 12. 78 Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II. 91 Überführung in das Umwandlungsverfahren. 92 Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen) (a). Erläuterung: Dieser Code dient der Erfassung in den Statistiken über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Beispiel: Eine Drittlandsware wird in Belgien zum Umwandlungsverfahren angemeldet (9100). Im Anschluss an das Umwandlungsverfahren wird sie nach Deutschland weiterversandt, um dort in den freien Verkehr (4092) übergeführt bzw. einer weiteren Umwandlung unterzogen zu werden (9192). B. Zweites Unterfeld 1. Wird dieses Feld verwendet, um ein Gemeinschaftsverfahren anzugeben, muss ein aus einem Buchstaben und zwei darauf folgenden alphanumerischen Zeichen bestehender Code verwendet werden, wobei der erste Buchstabe für eine Maßnahmenkategorie gemäß der folgenden Aufschlüsselung steht: Aktive Veredelung Axx Passive Veredelung Bxx Zollbefreiungen Cxx Vorübergehende Verwendung Dxx Landwirtschaftliche Erzeugnisse Exx Sonstige Fxx Aktive Veredelung (AV) (Artikel 114 Zollkodex) Verfahren Code Einfuhr Waren, die nach vorzeitiger Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse aus Milch und Milcherzeugnissen in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden A01 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind A02 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die zur Wiederausfuhr auf den Kontinentalschelf bestimmt sind A03 Waren im AV-Verfahren (nur MwSt-Aussetzung) A04 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung) (nur MwSt-Aussetzung), die zur Wiederausfuhr auf den Kontinentalschelf bestimmt sind A05 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind A06 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf den Kontinentalschelf bestimmt sind A07 Waren, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden A08 Ausfuhr Aus Milch und aus Milcherzeugnissen hergestellte Veredelungserzeugnisse A51 Veredelungserzeugnisse im AV-Verfahren (Nichterhebung) - nur MwSt A52 Veredelungserzeugnisse im AV-Verfahren, die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind A53 Passive Veredelung (PV) (Artikel 145 Zollkodex) Verfahren Code Einfuhr Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen in den Mitgliedstaat, in dem die Abgaben entrichtet wurden B01 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Reparatur im Rahmen der Gewährleistungspflicht B02 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht B03 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach passiver Veredelung und MwSt-Aussetzung aufgrund einer besonderen Verwendung B04 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung (Artikel 591) B05 Ausfuhr Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren B51 Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren B52 Passive Veredelung im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-MwSt B53 nur PV-MwSt B54 Zollbefreiungen - Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 Artikel Code Befreiung von den Einfuhrabgaben Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Gemeinschaft verlegen 3 C01 Aussteuer und Hausrat, die aus Anlass einer Eheschließung eingeführt werden 12 Absatz 1 C02 Aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichte Geschenke 12 Absatz 2 C03 Erbschaftsgut 17 C04 Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten 21 C06 Sendungen mit geringem Wert 23 C07 Sendungen von Privatperson an Privatperson 25 C08 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden 28 C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben 34 C10 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate gemäß Anhang I 42 C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate gemäß Anhang II 43 C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate, die ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 44-45 C13 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden 51 C14 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke 53 C15 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen 54 C16 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung 57 C17 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle 59 C18 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen 60 C19 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren 61 C20 In Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde 66 C21 In Anhang IV aufgeführte Gegenstände für Blinde, die von den Blinden selbst zu ihrem Eigengebrauch eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 67 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 C22 In Anhang IV aufgeführte Gegenstände für Blinde, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 67 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 C23 Gegenstände für andere Behinderte (ausgenommen Blinde), die von den Behinderten selbst zu ihrem Eigengebrauch eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 68 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 C24 Gegenstände für andere Behinderte (ausgenommen Blinde), die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 68 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 C25 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Gegenstände 74 C26 Auszeichnungen und Ehrengaben 81 C27 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen 82 C28 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren 85 C29 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert 86 C30 Zur Absatzförderung eingeführte Werbedrucke und Werbegegenstände 87-89 C31 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren 90 C32 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren 95 C33 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen 102 C34 Werbematerial für den Fremdenverkehr 103 C35 Verschiedene Dokumente und Gegenstände 104 C36 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung 105 C37 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung 106 C38 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern 107 C39 Waren für Friedhöfe und Gedenkstätten für Kriegsopfer 112 C40 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung 113 C41 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland 115 C51 Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel 121 C52 Vorübergehende Verwendung (Zollkodex und vorliegende Verordnung) Verfahren Artikel dieser Verordnung Code Paletten 556 D01 Container 557 D02 Beförderungsmittel 558 D03 Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und für zu Sportzwecken eingeführte Waren 563 D04 Betreuungsgut für Seeleute 564 D05 Ausrüstung für Katastropheneinsätze 565 D06 Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial 566 D07 Tiere 567 D08 Waren im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Grenzzone 567 D09 Ton-, Bild oder Datenträger; 568 D10 Werbematerial 568 D11 Berufsausrüstung 569 D12 Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät 570 D13 Umschließungen, gefüllt 571 D14 Umschließungen, leer 571 D15 Formen, Matrizen, Klischees, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände 572 D16 Spezialwerkzeuge und -instrumente 572 D17 Waren, die Versuchen unterzogen werden sollen, 573 Buchst. a) D18 Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt werden 573 Buchst. b) D19 Waren, die zur Durchführung von Versuchen bestimmt sind 573 Buchst. c) D20 Muster 574 D21 Austauschproduktionsmittel 575 D22 Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt werden sollen 576 Absatz 1 D23 Sendungen zur Ansicht (zwei Monate) 576 Absatz 2 D24 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten 576 Absatz 3 Buchst. a) D25 andere als neu hergestellte Waren, die im Hinblick auf ihre Versteigerung eingeführt werden 576 Absatz 3 Buchst. b) D26 Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstung 577 D27 Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen eingeführt werden 578 Buchst. b) D28 Waren, die gelegentlich und für längstens drei Monate eingeführt werden 578 Buchst. a) D29 Zollkodex Code Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben 142 D51 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Verfahren Code Einfuhr Zugrundelegung von Einheitspreisen für die Bestimmung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren ( Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe a)a ) E01 Pauschale Einfuhrwerte (beispielsweise: Verordnung (EU) Nr. 543/2011) E02 Ausfuhr Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine ausfuhrlizenzpflichtige Erstattung beantragt wird (Anhang-I-Waren) E51 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht ausfuhrlizenzpflichtig ist (Anhang-I-Waren) E52 In kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht ausfuhrlizenzpflichtig ist (Anhang-I-Waren) E53 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine bescheinigungspflichtige Erstattung beantragt wird (Nicht-Anhang-I-Waren) E61 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht bescheinigungspflichtig ist (Nicht-Anhang-I-Waren) E62 in kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird und für die keine Erstattungsbescheinigung erforderlich ist (Nicht-Anhang-I-Waren) E63 in kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird und die bei der Berechnung der Mindestkontrollsätze nicht berücksichtigt werden E71 Sonstige Verfahren Code Einfuhr Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) F01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) F02 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) F03 in die Gemeinschaft zurückverbrachte Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich ausgeführt oder wiederausgeführt worden waren (Artikel 187 Zollkodex) F04 Eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG F06 Umwandlungsverfahren, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten (Artikel 552 Absatz 1 Unterabsatz 1) F11 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischereierzeugnisse und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden F21 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischereierzeugnissen und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden F22 Waren, die im Rahmen des passiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F31 Waren, die im Rahmen des aktiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F32 Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F33 Waren, die im Rahmen des Umwandlungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F34 Überführung von für eine Veranstaltung oder den Verkauf bestimmten Waren der vorübergehenden Verwendung in den zollrechtlich freien Verkehr, wobei der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt wird, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelten F41 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Veredelungserzeugnissen, wenn sie den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden (Artikel 122 Buchstabe a) Zollkodex) F42 Überführung von AV-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr ohne Ausgleichszinsen (Artikel 519 Absatz 4) F43 Ausfuhr Ausfuhren zu militärischen Zwecken F51 Bevorratung F61 Bevorratung mit Waren, die für die Gewährung einer Erstattung in Betracht kommen F62 Einlagerung in ein Vorratslager ( Artikel 37 bis 40 der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission(*)) (*) ABl. Nr. L 186 vom 17.07.2009 S. 1. F63 Auslagerung von zur Bevorratung bestimmten Waren aus einem Vorratslager F64 2. Die ausschließlich für nationale Zwecke vorgesehenen Codes müssen aus einem numerischen Zeichen gefolgt von zwei alphanumerischen Zeichen gemäß der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats bestehen. Feld Nr. 40: Summarische Anmeldung/Vorpapier In diesem Feld sind alphanumerische Codes der Form an..26 anzugeben. Jeder Code besteht aus drei verschiedenen Elementen. Die Elemente werden voneinander durch einen Bindestrich (-) getrennt. Das erste Element (a1), für das drei verschiedene Buchstaben vorgesehen sind, dient der Unterscheidung zwischen den drei nachfolgend aufgeführten Kategorien. Mit dem zweiten Element der Form an..3, das aus Ziffern oder Buchstaben oder aus einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben bestehen kann, wird die Art des Dokuments bezeichnet. Das dritte Element (an20) dient der Erfassung der für die Identifizierung des Dokuments erforderlichen näheren Angaben wie der Registriernummer oder einer sonstigen eindeutigen Referenznummer. 1. Das erste Element (a1): Summarische Anmeldung = X Ursprüngliche Anmeldung = Y Vorpapier = Z 2. Das zweite Element (an..3): Wählen Sie die Kurzbezeichnung für das Dokument aus dem "Verzeichnis der Kurzbezeichnung der Dokumente". Dieses Verzeichnis enthält auch den Code "CLE" für "Datum und Referenznummer der Anschreibung der Waren in der Buchführung" (Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c) Zollkodex). Das Datum wird wie folgt codiert: JJJJMMTT. 3. Das dritte Element (an..20): Hier ist die Registriernummer oder eine sonstige Nummer anzugeben, anhand derer das Dokument zu erkennen ist. Beispiele: Bei dem Vorpapier handelt es sich um ein Versandpapier T1, das von der Bestimmungsstelle unter der Nummer "238544" registriert worden ist. Der Code lautet daher "Z-821-238544". ("Z" für Vorpapier, "821" für das Versandverfahren und "238544" für die Registriernummer des Dokuments (bzw. MRN für NCTS-Vorgänge). Als summarische Anmeldung wird ein Manifest mit der Nummer "2222" verwendet; hieraus ergibt sich der Code "X-785-2222". ("X" für die summarische Anmeldung, "785" für das Manifest und "2222" für die Kennnummer des Manifests.) Die Anschreibung der Waren in der Buchführung erfolgte am 14. Februar 2002. Der Code lautet daher: "Y-CLE-20020214-5" ("Y" als Hinweis auf die ursprüngliche Anmeldung, "CLE" für die Anschreibung in der Buchführung, die Ziffern "20020214" für das Datum in der Reihenfolge Jahr (2002), Monat (02) und Tag (14) sowie die (5) als Referenznummer der Anschreibung) Verzeichnis der Kurzbezeichnungen der Dokumente Containerliste 235 Ladeliste 270 Packliste 271 Proformarechnung 325 Handelsrechnung 380 Frachtbrief 703 Sammelkonnossement 704 Konnossement 705 Frachtbrief CIM 720 SMGS-Begleitliste 722 LKW-Frachtbrief 730 Luftfrachtbrief 740 Luftfrachtbrief, ausgestellt von der Fluggesellschaft (Master air waybill) 741 Paketkarte (Postpakete) 750 Multimodales/kombiniertes Transportdokument 760 Frachtmanifest 785 Ladungsverzeichnis 787 Anmeldung zum gemeinschaftlichen Versandverfahren - gemischte Sendungen (T) 820 Anmeldung zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (T1) 821 Anmeldung zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren (T2) 822 Kontrollexemplar T5 823 Carnet TIR 952 Carnet ATA 955 Referenznummer/Datum der Anschreibung in der Buchführung CLE Auskunftsblatt INF3 IF3 Auskunftsblatt INF8 IF8 Manifest - vereinfachtes Verfahren MNS Anmeldung zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren - Artikel 340c Absatz 1 T2F T2M T2M Summarische Eingangsanmeldung 355 Summarische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung 337 Sonstige ZZZ Wurde das Vorpapier auf der Grundlage des Einheitspapier erstellt, so setzt sich die Kurzbezeichnung aus den für Feld 1, erstes Unterfeld, vorgesehenen Codes zusammen (IM, EX, CO und EU). Feld Nr. 43: Bewertungsmethode Für die Methoden zur Bewertung des Zollwertes der Einfuhrwaren gelten die folgenden Codes: Code (maßgeblicher Artikel des Zollkodex) Methode 1 29 Absatz 1 Transaktionswert eingeführter Waren 2 30 Absatz 2 Buchst. a) Transaktionswert gleicher Waren 3 30 Absatz 2 Buchst. b) Transaktionswert gleichartiger Waren 4 30 Absatz 2 Buchst. c) Deduktive Methode 5 30 Absatz 2 Buchst. d) Errechneter Wert 6 31 Wert auf der Grundlage der in der Gemeinschaft verfügbaren Daten ("Fall-back"-Methode) Feld Nr. 44: Besondere Vermerke, vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen 1. Besondere Vermerke Für besondere Vermerke aus dem Zollbereich ist ein fünfstelliger numerischer Code vorgesehen. Dieser Code wird hinter dem betreffenden Vermerk angebracht, es sei denn, die gemeinschaftlichen Vorschriften sehen vor, dass der Wortlaut durch diesen Code ersetzt wird. Beispiel: Wünscht der Anmelder, dass ihm das Exemplar Nr. 3 zurückgegeben wird, so vermerkt er "RET-EXP" oder den Code 30400 in Feld 44 (Artikel 793a Absatz 2). Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sehen vor, dass bestimmte besondere Vermerke in anderen Feldern als Feld 44 einzutragen sind. Für die Codierung dieser Vermerke gelten jedoch dieselben Regeln wie für die in Feld 44 vorgesehenen Vermerke. Wenn aus den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht hervorgeht, in welchen Feldern der besondere Vermerk anzubringen ist, ist er in Feld 44 einzutragen. Alle Besonderen Vermerke sind am Ende dieses Titels aufgeführt. Die Mitgliedstaaten können besondere einzelstaatliche Vermerke vorsehen, sofern für deren Codierung andere Regeln gelten als für die Codierung der besonderen gemeinschaftlichen Vermerke. 2. Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen a) Die zusammen mit der Anmeldung vorgelegten gemeinschaftlichen oder internationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen oder sonstigen Verweise sind in Form eines vierstelligen alphanumerischen Codes anzugeben, auf den gegebenenfalls entweder eine Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis folgt. Das Verzeichnis der Unterlagen, Bescheinigungen, Bewilligungen und sonstigen Verweise mit den entsprechenden Codes ist in der TARIC-Datenbank enthalten. b) Was die zusammen mit der Anmeldung vorgelegten nationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen angeht, so sollten diese in Form eines Codes aus einem numerischen und drei darauf folgenden alphanumerischen Zeichen (zB 2123, 34d5, ...) angegeben werden, auf den entweder eine Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis folgt. Die vier Zeichen des Codes ergeben sich aus der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats. Feld Nr. 47: Abgabenberechnung Erste Spalte: Art der Abgaben a) Folgende Codes sind zu verwenden: Zölle auf gewerbliche Waren A00 Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse A10 Zusatzzölle A20 endgültige Antidumpingzölle A30 vorläufige Antidumpingzölle A35 Endgültiger Ausgleichszoll A40 vorläufiger Ausgleichszoll A45 MwSt B00 Ausgleichszinsen (MwSt) B10 Verzugszinsen (MwSt) B20 Ausfuhrabgaben C00 Ausfuhrabgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse C10 Verzugszinsen D00 Ausgleichszinsen (zB aktive Veredelung) D10 im Namen anderer Länder erhobene Abgaben E00 b) Die ausschließlich für nationale Zwecke vorgesehenen Codes müssen aus einem numerischen Zeichen gefolgt von zwei alphanumerischen Zeichen gemäß der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats bestehen. Letzte Spalte: Zahlungsart Die Mitgliedstaaten können die folgenden Codes verwenden: A - Barzahlung B - Kreditkarte C - Scheck D - Andere (zum Beispiel Abbuchung vom Konto eines Zollagenten) E - Zahlungsaufschub F - Zahlungsaufschub für Zölle oder entsprechendes einzelstaatliches Verfahren G - Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Artikel 23 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie) H - elektronischer Zahlungsverkehr J - Zahlung durch die Postverwaltung (Postsendungen) oder durch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften K - Verbrauchssteuergutschriften oder -rückzahlungen M - Hinterlegungen, einschließlich Barhinterlegungen P - Barhinterlegung auf das Konto eines Zollagenten R - Bürgschaften S - Einzelbürgschaft T - Bürgschaft für Rechnung eines Zollagenten U - Bürgschaft für Rechnung des Beteiligten (Dauergenehmigung) V - Bürgschaft für Rechnung des Beteiligten (Einzelgenehmigung) O - Bürgschaft bei einer Interventionsstelle. Feld Nr. 49: Bezeichnung des Lagers Der Code setzt sich wie folgt aus drei Elementen zusammen: ein Buchstabe für die Lagerart gemäß den in Artikel 525 vorgesehenen Bezeichnungen (a1). Für andere als in Artikel 525 vorgesehene Lager ist folgendes anzugeben: Y - ein anderes Lager als ein Zolllager Z - für eine Freizone oder ein Freilager. Die vom Mitgliedstaat bei der Erteilung der Bewilligung vergebene Kennnummer (an..14). Den für Feld Nr. 2 festgelegten Ländercode für den Mitgliedstaat der Bewilligung (a2). Feld Nr. 50: Hauptverpflichteter Wird eine Kennnummer verlangt, wird die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld Nr. 2 angegeben. Feld Nr. 51: Vorgesehene Durchgangszollstellen (und Land) Es empfiehlt sich, die unter Feld 29 erwähnten Codes zu verwenden. Feld Nr. 52: Sicherheit Angabe der Art der Sicherheitsleistung Folgende Codes sind zu verwenden [gilt ab 01.05.2004]: Sachverhalt Code Andere erforderliche Angaben Befreiung von der Sicherheitsleistung (Artikel 94 Absatz 4 und Artikel 380 Absatz 3 Zollkodex) 0 Nummer der Bescheinigung über die Befreiung von der Sicherheitsleistung Gesamtbürgschaft 1 Nummer der Bürgschaftsurkunde Stelle der Bürgschaftsleistung Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 2 Hinweis auf die Bürgschaftsurkunde Stelle der Bürgschaftsleistung Einzelsicherheit in Form einer Barsicherheit 3 Einzelsicherheit in Form von Sicherheitstiteln 4 Nummer des Einzelsicherheitstitels Befreiung von der Sicherheitsleistung, da der zu sichernde Betrag 500 Euro nicht übersteigt. (Artikel 189 Absatz 5 Zollkodex) 5 Befreiung von der Sicherheitsleistung (Artikel 95 Zollkodex) 6 Befreiung von der Sicherheitsleistung für bestimmte öffentliche Einrichtungen 8 Einzelsicherheit gemäß Anhang 47a Punkt 3 9 Hinweis auf die Bürgschaftsurkunde Stelle der Bürgschaftsleistung Angabe der Länder unter Rubrik "gilt nicht für": Die unter Feld 2 erwähnten Ländercodes sind zu verwenden. Feld Nr. 53: Bestimmungsstelle (und Land) Es empfiehlt sich, die unter Feld 29 erwähnten Codes zu verwenden. Besondere Vermerke - Code XXXXX Kategorie "allgemein" - Code 0xxxx Rechts-grundlage Sachverhalt Besonderer Vermerk Feld Code Artikel 497 Absatz 3 Bewilligungsantrag auf der Anmeldung zu einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung "Vereinfachte Bewilligung" 44 00100 Anhang 37 Mehrere Ausführer, Empfänger oder Vorpapiere "Verschiedene" 2, 8 und 40 00200 Anhang 37 Anmelder ist zugleich Versender "Versender" 14 00300 Anhang 37 Anmelder ist zugleich Ausführer "Ausführer" 14 00400 Anhang 37 Anmelder ist zugleich Empfänger "Empfänger" 14 00500 Bei der Einfuhr - Code 1xxxx Artikel Sachverhalt Besonderer Vermerk Feld Code 2 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 Vorübergehende Aussetzung der autonomen Zölle "Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung" 44 10100 549 Absatz 1 Beendigung der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) "AV/S-Waren" 44 10200 549 Absatz 2 Beendigung der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) (spezifische handelspolitische Maßnahmen) "AV/S-Waren, Handelspolitik" 44 10300 550 Beendigung der aktiven Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) "AV/R-Waren" 44 10400 583 Vorübergehende Verwendung "VV-Waren" 44 10500 Bei der Ausfuhr: Code 3xxxxC Artikel Sachverhalt Besonderer Vermerk Feld Code 298 Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen der besonderen Verwendung Artikel 298 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Besondere Verwendung: zur Ausfuhr vorgesehene Waren - Anwendung der landwirtschaftlichen Ausfuhrerstattungen ausgeschlossen 44 30300 793a Absatz 2 Gewünschte Rückgabe des Exemplars Nr. 3 "RET-EXP" 44 30400 Titel III Tabelle der Sprachenvermerke und entsprechende Codes Sprachenvermerke Codes BG Ограничена валидност CS Omezená platnost DA Begrænset gyldighed DE Beschränkte Geltung EE Piiratud kehtivus EL Περιορισμένη ισχύς ES Validez limitada FR Validité limitée IT Validità limitata LV Ierobežots derîgums LT Galiojimas apribotas HU Korlátozott érvényû MT Validità limitata NL Beperkte geldigheid PL Ograniczona ważność PT Validade limitada RO Validitate limitată SL Omejena veljavnost SK Obmedzená platnost' FI Voimassa rajoitetusti SV Begränsad giltighet EN Limited validity HR Ograničena valjanost Beschränkte Geltung - 99200 BG Освободено CS Osvobození DA Fritaget DE Befreiung EE Loobutud EL Απαλλαγή ES Dispensa FR Dispense IT Dispensa LV Derīgs bez zīmoga LT Leista neplombuoti HU Mentesség MT Tneħħija NL Vrijstelling PL Zwolnienie PT Dispensa RO Dispensă SL Opustitev SK Oslobodenie FI Vapautettu SV Befrielse EN Waiver HR Oslobođeno Befreiung - 99201 BG Алтернативно доказателство CS Alternativní důkaz DA Alternativt bevis DE Alternativnachweis EE Alternatiivsed tõendid EL Εναλλακτική απόδειξη ES Prueba alternativa FR Preuve alternative IT Prova alternativa LV Alternatīvs pierādījums LT Alternatyvusis įrodymas HU Alternatív igazolás MT Prova alternattiva NL Alternatief bewijs PL Alternatywny dowód PT Prova alternativa RO Probă alternativă SL Alternativno dokazilo SK Alternatívny dôkaz FI Vaihtoehtoinen todiste SV Alternativt bevis EN Alternative proof HR Alternativni dokaz Alternativnachweis - 99202 BG Различия: митническо учреждение, където стоките са представени ...... (наименование и страна) CS Nesrovnalosti: úřad, kterému bylo zboží předloženo ...... (název a země) DA Forskelle: det sted, hvor varerne blev frembudt ...... (navn og land) DE Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung erfolgte ...... (Name und Land) EE Erinevused: asutus, kuhu kaup esitati ....... (nimi ja riik) EL Διαφορές: εμπορεύματα προσκομισθέντα στο τελωνείο ...... (Όνομα καιχώρα) ES Diferencias: mercancías presentadas en la oficina ...... (nombre ypaís) FR Différences: marchandises présentées au bureau ...... (nom et pays) IT Differenze: ufficio al quale sono state presentate le merci ...... (nome e paese) LV Atšķirības: muitas iestāde, kurā preces tika uzrādītas ...... (nosaukums un valsts) LT Skirtumai: įstaiga, kuriai pateiktos prekės ...... (pavadinimas irvalstybė) HU Eltérések: hivatal, ahol az áruk bemutatása megtörtént ...... (név ésország) MT Differenzi: uffiċċju fejn l-oġġetti kienu ppreżentati ...... (isem upajjiż) NL Verschillen: kantoor waar de goederen zijn aangebracht ...... (naamen land) PL Niezgodności: urząd w którym przedstawiono towar ...... (nazwa ikraj) PT Diferenças: mercadorias apresentadas na estãncia ...... (nome e país) RO Diferenţe: mărfuri prezentate la biroul vamal ...... (nume şi ţara) SL Razlike: urad, pri katerem je bilo blago predloženo ...... (naziv indržava) SK Nezrovnalosti: úrad, ktorému bol tovar dodaný ...... (názov akrajina). FI Muutos: toimipaikka, jossa tavarat esitetty ...... (nimi ja maa) SV Avvikelse: tullkontor där varorna anmäldes ...... namn och land) EN Differences: office where goods were presented ...... (name and country) HR Razlike: carinarnica kojoj je roba podnesena (naziv i ...... zemlja) Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung erfolgte ............... (Name und Land) - 99203 BG Излизането от ............... подлежи на ограничения или такси съгласно Регламент/Директива/Решение № ..., CS Výstup ze ............... podléhá omezením nebo dávkám podle nařízení/směrnice/rozhodnutí č ... DA Udpassage fra ............... undergivet restriktioner eller afgifter i henhold til forordning/direktiv/afgørelse nr. ... DE Ausgang aus ............... gemäß Verordnung/Richtlinie/Beschluss Nr. ... Beschränkungen oder Abgaben unterworfen. EE ... territooriumilt väljumine on aluseks piirangutele ja maksudele vastavalt määrusele/direktiivile/otsusele nr ... EL Η έξοδος από ............... υποβάλλεται σε περιοριορισμούς ή σε επιβαρύνσεις από τον Κανονισμό/την Οδηγία/την Απόφαση αριθ. ... ES Salida de ............... sometida a restricciones o imposiciones en virtud del (de la) Reglamento/Directiva/Decisión no ... FR Sortie de ............... soumise à des restrictions ou à des impositions par le règlement ou la directive/décision no ... IT Uscita dalla ............... soggetta a restrizioni o ad imposizioni a norma del(la) regolamento/direttiva/decisione n. ... LV Izvešana no ............... piemērojot ierobežojumus vai maksājumus saskaņā ar Regulu/Direktīvu/Lēmumu No ..., LT Išvežimui iš ............... taikomi apribojimai arba mokesčiai, nustatytiReglamentu/Direktyva/Sprendimu Nr. ..., HU A kilépés ............... területéről a ... rendelet/irányelv/határozat szerinti korlátozás vagy teher megfizetésének kötelezettsége alá esik MT Ħruġ mill- ...............suġġett għall-restrizzjonijiet jew ħlasijiet taħt Regola/Direttiva/Deċiżjoni Nru ... NL Bij uitgang uit de .................. zijn de beperkingen of heffingen van Verordening/Richtlijn/Besluit nr. ... van toepassing. PL Wyprowadzenie z ............... podlega ograniczeniom lub opłatom zgodnie z rozporządzeniem/dyrektywą/decyzją nr ... PT Saída da ............... sujeita a restrições ou a imposições pelo(a) Regulamento/Directiva/Decisão n.o ... RO Ieşire din ...............supusă restricţiilor sau impozitelor prin Regulamentul/Directiva/Decizia nr ... SL Iznos iz ............... zavezan omejitvam ali obveznim dajatvam na podlagi Uredbe/Direktive/Odločbe št. ... SK Výstup z ............... podlieha obmedzeniam alebo platbám podľa nariadenia/smernice/rozhodnutia č .... FI ............... vientiin sovelletaan asetuksen/direktiivin/päätöksen N:o ... mukaisia rajoituksia tai maksuja SV Utförsel från ............... underkastad restriktioner eller avgifter i enlighet med förordning/direktiv/beslut nr ... EN Exit from ............... subject to restrictions or charges under Regulation/Directive/Decision No ... HR Izlaz iz podliježe ............... ograničenjima ili pristojbama na temelju Uredbe/Direktive/Odluke br. ... Ausgang aus ............ - gemäß Verordnung/Richtlinie/Beschluss Nr. ... Beschränkungen oder Abgaben unterworfen - 99204 BG Освободено от задължителен маршрут CS Osvobození od stanovené trasy DA fritaget for bindende transportrute DE Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute EE Ettenähtud marsruudist loobutud EL Απαλλαγή από την υποχρέωση τήρησης συγκεκριμένης διαδρομής ES Dispensa de itinerario obligatorio FR Dispense d'itinéraire contraignant IT Dispensa dall'itinerario vincolante LV Atļauts novirzīties no noteiktā maršruta LT Leista nenustatyti maršruto HU Előírt útvonal alól mentesítve MT Tneħħija ta` l-itinerarju preskitt NL Geen verplichte route PL Zwolniony z wiążącej trasy przewozu PT Dispensa de itinerário vinculativo RO Dispensă de la itinerarul obligatoriu SL Opustitev predpisane poti SK Oslobodenie od predpísanej trasy FI Vapautettu sitovan kuljetusreitin noudattamisesta SV Befrielse från bindande färdväg EN Prescribed itinerary waived HR Oslobođeno od propisanog plana puta Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute - 99205 BG Одобрен изпращач CS Schválený odesílatel DA Godkendt afsender DE Zugelassener Versender EE Volitatud kaubasaatja EL Εγκεκριμένος αποστολέας ES Expedidor autorizado FR Expéditeur agréé IT Speditore autorizzato LV Atzītais nosūtītājs LT Įgaliotas siuntėjas HU Engedélyezett feladó MT Awtorizzat li jibgħat NL Toegelaten afzender PL Upoważniony nadawca PT Expedidor autorizado RO Expeditor agreat SL Pooblaščeni pošiljatelj SK Schválený odosielateľ FI Valtuutettu lähettäjä SV Godkänd avsändare EN Authorised consignor HR Ovlašteni pošiljatelj Zugelassener Versender - 99206 BG Освободен от подпис CS Podpis se nevyžaduje DA Fritaget for underskrift DE Freistellung von der Unterschriftsleistung EE Allkirjanõudest loobutud EL Δεν απαιτείται υπογραφή ES Dispensa de firma FR Dispense de signature IT Dispensa dalla firma LV Derīgs bez paraksta LT Leista nepasirašyti HU Aláírás alól mentesítve MT Firma mhux meħtieġa NL Van ondertekening vrijgesteld PL Zwolniony ze składania podpisu PT Dispensada a assinatura RO Dispensă de semnătură SL Opustitev podpisa SK Oslobodenie od podpisu FI Vapautettu allekirjoituksesta SV Befrielse från underskrift EN Signature waived HR Oslobođeno potpisa Freistellung von der Unterschriftsleistung - 99207 BG ЗАБРАНЕНО ОБЩО ОБЕЗПЕЧЕНИЕ CS ZÁKAZ SOUBORNÉ JISTOTY DA FORBUD MOD SAMLET KAUTION DE GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT EE ÜLDTAGATISE KASUTAMINE KEELATUD EL ΑΠΑΓΟΡΕΥΕΤΑΙ Η ΣΥΝΟΛΙΚΗ ΕΓΓΥΗΣΗ ES GARANTÍA GLOBAL PROHIBIDA FR GARANTIE GLOBALE INTERDITE IT GARANZIA GLOBALE VIETATA LV VISPĀRĒJS GALVOJUMS AIZLIEGTS LT NAUDOTI BENDRĄJĄ GARANTIJĄ UŽDRAUSTA HU ÖSSZKEZESSÉG TILOS MT MHUX PERMESSA GARANZIJA KOMPRENSIVA NL DOORLOPENDE ZEKERHEID VERBODEN PL ZAKAZ KORZYSTANIA Z GWARANCJI GENERALNEJ PT GARANTIA GLOBAL PROIBIDA RO GARANŢIA GLOBALĂ INTERZISĂ SL PREPOVEDANO SKUPNO ZAVAROVANJE SK ZÁKAZ CELKOVEJ ZÁRUKY FI YLEISVAKUUDEN KÄYTTÖ KIELLETTY SV SAMLAD SÄKERHET FÖRBJUDEN EN COMPREHENSIVE GUARANTEE PROHIBITED HR ZABRANJENO ZAJEDNIČKO JAMSTVO GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT - 99208 BG ИЗПОЛЗВАНЕ БЕЗ ОГРАНИЧЕНИЯ CS NEOMEZENÉ POUŽITÍ DA UBEGRÆNSET ANVENDELSE DE UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG EE PIIRAMATU KASUTAMINE ΕL ΑΠΕΡΙΟΡΙΣΤΗ ΧΡΗΣΗ ES UTILIZACIÓN NO LIMITADA FR UTILISATION NON LIMITÉE IT UTILIZZAZIONE NON LIMITATA LV NEIEROBEŽOTS IZMANTOJUMS LT NEAPRIBOTAS NAUDOJIMAS HU KORLÁTOZÁS ALÁ NEM ESŐ HASZNÁLAT MT UŻU MHUX RISTRETT NL GEBRUIK ONBEPERKT PL NIEOGRANICZONE KORZYSTANIE PT UTILIZAÇÃO ILIMITADA RO UTILIZARE NELIMITATA SL NEOMEJENA UPORABA SK NEOBMEDZENÉ POUŽITIE FI KÄYTTÖÄ EI RAJOITETTU SV OBEGRÄNSAD ANVÄNDNING EN UNRESTRICTED USE HR NEOGRANIČENA UPORABA UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG - 99209 BG Разни CS Různí DA Diverse DE Verschiedene EE Erinevad EL Διάφορα ES Varios FR Divers IT Vari LV Dažādi LT Įvairūs HU Többféle MT Diversi NL Diverse PL Różne PT Diversos RO Diverşi SL Razno SK Rôzne FI Useita SV Flera EN Various HR Razni Verschiedene - 99211 BG Насипно CS Volně loženo DA Bulk DE Lose EE Pakendamata EL Χύμα ES A granel FR Vrac IT Alla rinfusa LV Berams LT Nesupakuota HU Ömlesztett MT Bil-kwantitá NL Los gestort PL Luzem PT A granel RO Vrac SL Razsuto SK Voľne FI Irtotavaraa SV Bulk EN Bulk HR Rasuto Lose - 99212 BG Изпращач CS Odesílatel DA Afsender DE Versender EE Saatja EL αποστολέας ES Expedidor FR Expéditeur IT Speditore LV Nosūtītājs LT Siuntėjas HU Feladó MT Min jikkonsenja NL Afzender PL Nadawca PT Expedidor RO Expeditor SL Pošiljatelj SK Odosielateľ FI Lähettäjä SV Avsändare EN Consignor HR Pošiljatelj Versender - 99213