Artikel 503 Unter Beteiligung der Kommission können die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden, a) wenn die betroffenen Zollbehörden vor oder nach Erteilung der Bewilligung eine breitere Konsultation wünschen; b) wenn eine andere Zollverwaltung Einwände gegen eine erteilte Bewilligung erhebt; c) auf Initiative der Kommission.
