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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Artikel 4j Für die Schaffung der gemeinsamen prioritären Kontrollbereiche und die Anwendung der gemeinsamen Risikokriterien und Standards sind die folgenden Elemente zu berücksichtigen: a) ein angemessenes Verhältnis zum Risiko; b) die Dringlichkeit der erforderlichen Durchführung der Kontrollen; c) die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Handelsströme, auf einzelne Mitgliedstaaten und auf die Kontrollressourcen.