BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok
Artikel 891 Eine Erstattung oder ein Erlass werden nicht gewährt, wenn zur Begründung eines Antrags auf Erstattung oder Erlass Bescheinigungen über die Vorausfestsetzung von Abschöpfungen vorgelegt werden.