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Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO) (ZK-DVO)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.12.2015 · Quelle: Findok

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Artikel 42 Die im vorhergehenden Artikel genannte Vermutung wird nur anerkannt, wenn dies für die Einfuhr in das Bestimmungsland notwendig ist und die Verwendung der genannten wesentlichen Ersatzteile im Stadium der Herstellung der Geräte, Maschinen, Apparate oder Fahrzeuge nicht verhindert hätte, dass die betreffenden Geräte, Maschinen, Apparate oder Fahrzeuge den Gemeinschaftsursprung oder den Ursprung des Herstellungslandes erwerben.