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Gebührenrichtlinien (GebR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.02.2007 · Quelle: Findok

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10.2.1.5. Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung 231 Wird die Bewilligung zur Überführung einer Leiche nicht in Form eines Leichenpasses, sondern auf andere Weise erteilt, so ist auch diese gebührenpflichtig. Beispiel: Leichenpassierschein, Überführungsbewilligung Höhe der Gebühr232   Ausstellung eines Leichenpasses 76 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche 76 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro