10.2.1.4. Bergführerbücher und Trägerlegitimationen 229 Die Funktion der Bergführerbücher und Trägerlegitimationen hat sich bereits vielfach gewandelt. Eine Gebühr nach § 14 TP 2 Abs. 1 Z 4 und 5 GebG fällt nur insoweit an, als nach den landesgesetzlichen Bergführervorschriften Bergführerbücher und Trägerlegitimationen auszustellen sind. Höhe der Gebühr230 Bergführerbücher 15 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro Trägerlegitimationen 13 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro
