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Gebührenrichtlinien (GebR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.02.2007 · Quelle: Findok

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10.10.3. Nichtamtliche Zeugnisse 363 Von Privatpersonen ausgestellte Zeugnisse sind nicht gebührenpflichtig, auch wenn eine Pflicht zur Zeugnisausstellung besteht. Beispiele: Dienstzeugnisse, ärztliche Zeugnisse und Bestätigungen, Befunde von privaten Sachverständigen Zu einer möglichen Gebührenpflicht "als Beilage" siehe Rz 258 ff.