10.3.2. Höhe der Gebühr 253 Auszüge aus Amtsschriften und amtlich verwahrten Privatschriften unterliegen der Gebühr wie amtliche Abschriften gemäß § 14 TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG (siehe Rz 199) 13 Euro je Bogen Auszüge, Abschriften aus Personenstandsbüchern, Registern und Matriken sowie für Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen und Sterbefälle gemäß § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG (siehe Rz 251) 6,50 Euro je Bogen
