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Gebührenrichtlinien (GebR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.02.2007 · Quelle: Findok

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28.12.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner 1039 Die Zession ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. 1040 Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 446 ff. 1041 Gebührenschuldner sind die Vertragsteile (siehe Rz 596 ff).