BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.02.2007 · Quelle: Findok
28.4.1.8. Verpflichtungserklärungen 771 Verpflichtungserklärungen zur Übernahme einer Bürgschaft unterliegen keiner Gebühr, wenn es sich hierbei bloß um die Zusage zum Abschluss eines Bürgschaftsvertrages handelt (siehe auch Rz 427).