10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft 226 Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt. 227 Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr für den Staatsbürgerschaftsnachweis zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß § 14 TP 14 GebG als Zeugnis gebührenpflichtig. Höhe der Gebühr228 Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft a) in den Fällen des § 10 StbG, soweit es sich nicht um solche des § 10 Abs. 4 StbG handelt 900 Euro b) in den Fällen der § 10 Abs. 4, § 11a Abs. 2 oder § 25 Abs. 2 StbG 200 Euro c) in den Fällen der § 12 Z 3 und § 17 StbG 200 Euro d) in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen 700 Euro
