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Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuer (VS-1000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.1996 · Quelle: Findok

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7.3. Umfang, Befugnisse 7.3.1. Allgemeines Die amtliche Aufsicht umfaßt alle Überwachungsmaßnahmen des Zollamtes, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren der Besteuerung entzogen werden. Die Verbrauchsteuergesetze zählen Befugnisse der Zollorgane im Zusammenhang mit der Ausübung der amtlichen Aufsicht auf, lassen jedoch die in der BAO geregelten Befugnisse unberührt. In Ausübung der amtlichen Aufsicht stehen den Zollorganen auch alle Befugnisse zu, die ihnen nach dem ZollR-DG eingeräumt sind.