0.6. Verfahrensarten im Überblick 0.6.1. Steueraussetzungsverfahren Kernstück der Steuerharmonisierung ist das Steueraussetzungsverfahren. Dieses soll einen Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren ohne steuerliche Belastung ermöglichen. Die gewerbliche Herstellung, Verarbeitung und Lagerung noch unversteuerter Waren erfolgen grundsätzlich in behördlich zugelassenen Steuerlagern (Lager und Herstellungsbetriebe; Näheres siehe Abschnitt 1.1.). Auch die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im gewerblichen Verkehr erfolgt grundsätzlich unter Steueraussetzung und zwischen Steuerlagern (Steuerlagerverbund). Der Versender der Ware hat im Falle des innergemeinschaftlichen Versandes eine für das gesamte Gebiet der EU geltende Sicherheit zu leisten und ein spezielles Begleitdokument auszustellen. Der Empfänger nimmt die Ware in sein Steuerlager auf, bestätigt dem Versender den Empfang und entlastet diesen dadurch von seiner "Haftung" für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens. Im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren können auch berechtigte Empfänger verbrauchsteuerpflichtige, unversteuerte Waren beziehen - nicht aber unter Steueraussetzung lagern oder versenden -, sofern sie bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Sicherung der steuerlichen Belange erfüllen (Näheres siehe Abschnitt 1.2.). Die Steuer(schuld) entsteht in der Regel erst nach der Beendigung des Steueraussetzungsverfahrens (Entnahme in den verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr).
