BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.1996 · Quelle: Findok
3.3. Beförderung unter Steueraussetzung zwischen Mitgliedstaaten über das Gebiet von EFTA-Ländern oder Drittländern, die keine EFTA-Staaten sind Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Abschnitt 1.4.3. verwiesen.