0. Einführung 0.1. Allgemeines Die Verwirklichung des Binnenmarktes zum 1. Jänner 1993 erforderte die Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, einschließlich der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, gewährleistet ist. Kontrollen zu steuerlichen Zwecken an den Binnengrenzen der Gemeinschaft sollten der Vergangenheit angehören. Um Steuerausfälle durch den Wegfall der Grenzkontrollen und Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedliche Steuergesetzgebung der MS zu vermeiden, war eine Harmonisierung des Verfahrens, der Steuerstrukturen und der Steuersätze erforderlich. Die grundlegenden Bestimmungen des in der Gemeinschaft geltenden Verbrauchsteuersystems enthält die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (sog. SystemRL), ABl. EG Nr. L 76, S. 1, geändert durch die RL 92/108/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG (VereinfachungsRL), ABl. EG Nr. L 390, S. 124. Vorschriften über die Steuersätze und Strukturen der einzelnen VSt sind in besonderen Richtlinien enthalten (siehe Abschnitt 0.7.1.). Umgesetzt werden diese Richtlinien durch die neuen Verbrauchsteuergesetze und deren Durchführungsverordnungen (siehe Abschnitt 0.7.2.).
