Die Arbeitsrichtlinie »Verbrauchsteuer (»VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »im Sinne der Richtlinie 92/12/EWG des Rates (System-RL) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. Mai 1996
