Artikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren(Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird bei der Zollbehörde beantragt, die in dem Mitgliedstaat, in dem die die TIR-Verfahren des Antragstellers beendet werden sollen, für diese Entscheidung zuständig ist.
