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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Titel II Datenanforderungen mit Anmerkungen Abschnitt 1 Einleitung Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel II Abschnitt 2 aufgeführt sind. Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für alle Datenelemente und Datenunterelemente, sofern die Kennzeichnung nichts Anderweitiges besagt. Datenelemente, für die keine spezifischen Anforderungen in Bezug auf Datensätze zu spezifischen Anträgen bzw. Entscheidungen (Spalten) gelten, sind in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt.