Artikel 164 Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung(Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass ein Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex schriftlich eingereicht wird. Artikel 165 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung(Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) Gilt eine mündliche Zollanmeldung als Antrag auf Bewilligung einer vorübergehenden Verwendung gemäß Artikel 163, legt der Anmelder die Unterlage gemäß Anhang 71-01 vor.
