Artikel 160 Kommunikationsmittel für das Auskunftsblatt INF 3(Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Bescheinigung, dass die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben erfüllt worden sind ("Auskunftsblatt INF 3"), kann unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden.
