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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Anhang 32-05 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c)Sicherheits-Referenznummer, d)MRN und Datum der Zollanmeldung, e)Bezeichnung der Abgangszollstelle, f)Name des Inhabers des Verfahrens, g)Höhe der dem Zollschuldner mitgeteilten Zollschuld.