Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle(Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex) Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.
