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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Abschnitt XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; Keramische Waren; Glas und Glaswaren Kapitel 69 Keramische Waren Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2022 (*) Warenbezeichnung Primärregeln ex 6911 bis ex 6913 Keramisches Geschirr, keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände; Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, verziert CTH (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10