Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)
BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok
Artikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen(Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)
Reisende können für mitgeführte Waren eine papiergestützte Zollanmeldung abgeben.