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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Anhang B-03 Liste der Positionen (*) Kapitel I Muster der Liste der Positionen   Kapitel II Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten) Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform ,BKP' (,Betriebskontinuitätsplan') bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zur Ergänzung des Zollkodex definiert und in Anhang 72-04 beschrieben wird. Die Liste der Positionen Versand enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Positionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Anhang B gilt, dass die Daten wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes: 1.Feld MRN - gemäß der Festlegung in Anhang B-02. Die MRN wird auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufgedruckt, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. 2.In den einzelnen Feldern werden die Daten zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufgedruckt: a)Feld Art [11 01] - Dieses Feld wird nur bei gemischten Sendungen verwendet. Geben Sie den tatsächlichen Status jeder Position (T1, T2 oder T2F) an. b)Feld Vordrucke: Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes, Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Liste der Positionen). (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Februar 2024, ABl. Nr. L 249 vom 12.02.2024