Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2022 (*) Warenbezeichnung Primärregeln 6201 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6201 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6201 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6202 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6202 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6203 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6203 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6204 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6204 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6205 Hemden für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6205 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6205 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6206 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6206 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6207 Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6207 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6207 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6208 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6208 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6209 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6209 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6210 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6210 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6211 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6211 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6212 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6212 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6213 Taschentücher und Ziertaschentücher. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6213 (a) - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6213 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6214 (a) - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6214 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6215 Krawatten, Schleifen (zB Querbinder) und Krawattenschals. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6215 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6215 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6216 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6216 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6216 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6217 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6217 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6217 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10
