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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2022 (*) Warenbezeichnung Primärregeln 6301 Decken. Wie für die Teilpositionen angegeben - aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6301 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6301 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere: - - aus Gewirken oder Gestricken ex 6301 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6301 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere als aus Gewirken oder Gestricken: ex 6301 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6301 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6302 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche. Wie für die Teilpositionen angegeben aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6302 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6302 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere: - aus Gewirken oder Gestricken ex 6302 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6302 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: ex 6302 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6302 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6303 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken). Wie für die Teilpositionen angegeben - aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6303 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6303 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere: - - aus Gewirken oder Gestricken ex 6303 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6303 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - - andere als aus Gewirken oder Gestricken ex 6303 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6303 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6304 Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404. Wie für die Teilpositionen angegeben - aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6304 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6304 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere: - - aus Gewirken oder Gestricken ex 6304 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6304 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: ex 6304 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6304 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken. Wie für die Teilpositionen angegeben - aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6305 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6305 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere: - - aus Gewirken oder Gestricken ex 6305 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6305 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: ex 6305 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6305 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen. Wie für die Teilpositionen angegeben - Planen und Campingausrüstungen, aus Filzen oder Vliesstoffen: ex 6306 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6306 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen - andere Planen und Campingausrüstungen: - - aus Gewirken oder Gestricken ex 6306 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6306 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - - andere als aus Gewirken oder Gestricken: ex 6306 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6306 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6306 (g) Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge CTH 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung. Wie für die Unterpositionen angegeben 6307 10 - Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher Herstellen aus Garnen 6307 20 - Schwimmwesten und Rettungsgürtel Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 6307 90 - andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6309 Altwaren. Sammeln und Verpacken für den Transport 6310 Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren. CTH (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10