← Alle BMF-Richtlinien

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass(Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Entscheidung über Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe kann der betreffenden Person auch mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung mitgeteilt werden.