Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2022 (*) Warenbezeichnung Primärregeln 6001 Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6001 (a) - bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6001 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6002 (a) - bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6002 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6003 (a) bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6003 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6004 (a) bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6004 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6005 (a) bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6005 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6006 Andere Gewirke und Gestricke. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6006 (a) bedruckt, gefärbt (einschließlich weiß gefärbt) Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen ex 6006 (b) - andere Herstellen aus Garnen (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10
