BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.10.2012 · Quelle: Findok
6. Ausfuhr im Postverkehr Die Einzelheiten über die Zollanmeldung in der Ausfuhr im Postverkehr sind der Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung allgemein" (ZK-0610 Abschnitt 5.) zu entnehmen.