2.2.2. Berechtigte Person Die Voraussetzungen, welche Personen zur Abgabe einer Zollanmeldung berechtigt sind und somit als Anmelder auftreten können, sind in Art. 64 ZK geregelt; diesbezüglich siehe auch Arbeitsrichtlinie ZK-0610, Zollanmeldung allgemein (ZK-0610 Abschnitt 0. - Begriffsbestimmungen).
