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Arbeitsrichtlinie - Ausfuhr (ZK-1610)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.10.2012 · Quelle: Findok

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13.2.3. Leistung einer Sicherheit Ist für die zollamtliche Überwachung mit Kontrollexemplar T5 aufgrund der Gemeinschaftsvorschriften auch die Leistung einer Sicherheit vorgesehen, so ist Sicherheit in der Höhe der möglichen Abgaben zu leisten. Im Kontrollexemplar T5 ist in diesem Fall im Feld 106 der Vermerk "Sicherheit in Höhe von ... EURO geleistet" einzutragen.