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Arbeitsrichtlinie - Ausfuhr (ZK-1610)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.10.2012 · Quelle: Findok

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15.2.2. Eröffnung eines Versandverfahrens Die "Benutzung-Zolllager" ist durch das Ansetzen des Datums und der CRN des Versandscheines bzw. des Carnets TIR zu erledigen. Für die Erteilung einer Ausgangsbestätigung ist entsprechend den in Abschnitt 16.2. angeführten Bestimmungen vorzugehen.