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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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7.6.2. Postsendungen Ohne Vorlage eines förmlichen Präferenznachweises werden die Präferenzzölle auf Postsendungen (einschließlich Postpakete) angewendet, die unmittelbar (mit durchgehendem Frachtpapier) in den Einfuhrstaat befördert werden, sofern sich weder auf der Verpackung noch auf den Begleitpapieren ein Hinweis befindet, aus dem sich ergibt, dass die betreffenden Waren die Voraussetzungen oder der Zollunion nicht erfüllen. Ein solcher Hinweis wird von den zuständigen Zollstellen des Ausfuhrstaates mit einem gelben Klebezettel mit folgender Form abgegeben: UP-3000 Abschnitt 7.7. und Abschnitt 7.8. für Zwecke dieser Besonderen Bestimmungen unbeachtlich Erläuterungen zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR. I. Regeln für das Ausfüllen der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. 1. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ist nach den Rechtsvorschriften des Ausfuhrstaates in einer der Sprachen auszufüllen, in denen das Abkommen abgefasst ist. Wird die Bescheinigung in türkischer Sprache ausgefüllt, so muss sie außerdem in einer Amtssprache der Gemeinschaft ausgefüllt werden 2. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ist maschinenschriftlich oder handschriftlich auszufüllen wird sie handschriftlich ausgefüllt so muss dies mit Tinte in Druckschrift erfolgen. Die Warenverkehrsbescheinigung darf weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümlichen Eintragungen gestrichen und gegebenenfalls die beabsichtigten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede so vorgenommene Änderung muss von dem Beteiligten, der die Bescheinigung ausgefüllt hat, paraphiert und von den Zollbehörden bestätigt werden. Die Warenbezeichnung ist in dem dafür vorgesehenen Feld ohne Zeilenzwischenraum einzutragen. Ist das Feld nicht vollständig ausgefüllt so ist unter der letzten Zeile der Warenbezeichnung ein waagerechter Strich zu ziehen und der nicht ausgefüllte Teil des Feldes durchzustreichen. II. In die einzelnen Feldern einzutragende Angaben Feld 1 vollständiger Name und vollständige Anschrift der betreffenden Person oder des betreffenden Unternehmens Feld 2 gegebenenfalls Nummer des Frachtpapiers Feld 3 gegebenenfalls vollständiger Name und vollständige Anschrift der Personen oder Unternehmen denen die Waren auszuliefern sind Feld 5 Name des Staates, aus dem die Waren ausgeführt werden Feld 6 Name des betreffenden Staates Feld 9 laufende Nummer der betreffenden Ware im Verhältnis zur Gesamtzahl der in der Bescheinigung aufgeführten Waren Feld 10 Zeichen, Anzahl, Menge, Art der Packstücke handelsübliche Bezeichnung der Waren Feld 11 Rohmasse der entsprechenden in Feld 10 aufgeführten Waren, ausgedrückt in Kilogramm oder in anderen Maßeinheiten (hl, ml usw.) Feld 12 von der Zollbehörde auszufüllen Gegebenenfalls Angaben zum Ausfuhrpapier (Art und Nummer des Formblatts, Name der Zollstelle und des ausstellenden Staates) Feld 13 Ort und Datum, Unterschrift und Name des Ausführers