6.6.6. Anschreibeverfahren Bei aktiven Veredelungen in Verbindung mit einem Anschreibeverfahren gemäß Abschnitt 3 der ZK-DVO sind in die Zollabrechnung der entnommenen Waren auch jene Waren aufzunehmen, für die die Zollschuld wegen Ausstellung eines Präferenznachweises entstanden ist, bzw. ist nur für die letzteren - wenn keine Waren im Zollgebiet abgesetzt worden sind - eine solche Anmeldung vorzunehmen.
