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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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9.1.1. Gebührenbefreiung Präferenznachweise und Anträge auf deren Ausstellung sind gemäß § 48 Abs. 3 ZR-DG von den Stempelgebühren befreit.