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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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6.12. Erlöschen der Zollschuld Art. 4 der Durchführungsbestimmungen enthält keine entsprechende ausdrückliche Regelung. Es kann jedoch interpretativ davon ausgegangen werden, dass im Falle der Rücknahme bzw. Ungültigkeitserklärung eines Präferenznachweises oder dessen Nichtanwendung in der Türkei (Nachweispflicht des seinerzeitigen Ausführers), auch keine Ausfuhr im Rahmen der Zollunion vorliegt, damit die Anwendungsgrundlage des Art. 4 der Durchführungsmaßnahmen nicht mehr gegeben ist und die zuvor entstandene Zollschuld wieder erlischt.