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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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6.7. Umwandlung, Zolllager, Freizonen/Freilager Die Ausführungen betreffend die Vorgangsweise im Zusammenhang mit aktiven Veredelungen (Abschnitt 6.6. dieser Arbeitsrichtlinie) gelten sinngemäß auch für Ausfuhren aus Zolllagern, Freizonen/Freilagern und bei allfälliger vorheriger Umwandlung.