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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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7.3. Allgemeine Hinweise Es gelten die Ausführungen unter UP-3000 Abschnitt 7.3. mit der Maßgabe, dass Hinweise auf die Ursprungsregeln natürlich als Hinweise auf die Voraussetzungen der Zollunion bzw. des freien Warenverkehrs zu gelten haben. Die Ausführungen unter UP-3000 Abschnitt 7.3.6. sind für Zwecke dieser Besonderen Bestimmungen unbeachtlich.