BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok
9.5.6. Aufbewahrung des Antragsformulars Der Antrag auf Erteilung eines Präferenznachweises ist mindestens drei Jahre lang vom Zollamt aufzubewahren. Die Ablage hat gemeinsam mit dem Ausfuhrpapier, zu dem er gehört, zu erfolgen.